Sonderurlaub zur Hochzeit: Arbeitsrechtliche Regelungen beachten

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Der Hochzeitstag steht fest. Jetzt gilt es nur noch, an diesem Tag der Woche frei zu bekommen! Angestellte haben in der Regel Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub für die Hochzeit. Doch daran sind einige Maßgaben gebunden.

Sonderurlaub zur Hochzeit: Wem er zusteht und wie lange er dauern darf

Der Hochzeitstag soll der schönste Tag im Leben eines Paares sein. So vieles muss organisiert und vorbereitet werden: Der Termin auf dem Standesamt wird gebucht, ein zauberhafter Brautschmuck für den großen Tag wird neben der Brautkleidung ausgesucht. Auch der Bräutigam kleidet sich perfekt ein.

Darüber hinaus muss die eigentliche Hochzeitsfeier geplant werden. Wer wird eingeladen und wie soll die Sitzordnung aussehen? Angesichts der Vielzahl an zu organisierenden Punkten geht die Frage nach einer Freistellung und einem Tag Sonderurlaub zur Hochzeit oftmals unter.

Kommt dieser Aspekt dann ins Bewusstsein, herrscht oftmals Unsicherheit: Bekommen die künftigen Eheleute an diesem Tag frei? Müssen Sie Urlaub beantragen oder steht ihnen Sonderurlaub für die Hochzeit zu?

Video: Besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub bei Hochzeit, Geburt, und bei Todesfällen?

Gesetzlich geregelter Sonderurlaub zur Hochzeit?

Nein, es gibt keinen gesetzlich geregelten Sonderurlaub für die Hochzeit. Dennoch gilt die regelmäßige Rechtsprechung und diese sieht vor, dass ein Brautpaar durchaus einen Tag zusätzlich freibekommen darf. Arbeitnehmer haben das Recht, sich auf § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beziehen. Dort heißt es, dass eine „vorübergehende Verhinderung“ von Arbeitnehmern deren Freistellung bzw. Sonderurlaub erlaubt.

Demnach muss der Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren, wenn der Grund für das Fernbleiben von der Arbeit ein außergewöhnliches Familienereignis ist und wenn die Verhinderung eine nicht erhebliche Zeit umfasst, während der der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden seine Leistung nicht erbringen kann. Das klingt kompliziert, ist es aber nicht.

Vereinfacht gesagt: Der Arbeitnehmer darf Sonderurlaub beanspruchen, wenn ein wichtiges und zeitlich eng begrenztes Ereignis vorliegt, das ihn an seiner Arbeit hindert. Die eigene Hochzeit kann ein solcher Grund sein, auch die Hochzeit der eigenen Kinder oder die Goldene Hochzeit der Eltern kann den Antrag auf Sonderurlaub rechtfertigen.

Wichtig: Das Recht auf Sonderurlaub gilt auch bei einer beantragten Freistellung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie sollten jedoch zur Sicherheit den Tarifvertrag lesen oder entsprechende Regelungen in der Betriebsvereinbarung vorfinden. Notfalls können Betriebs- und Personalrat befragt werden.


Wann ist kein Sonderurlaub zur Hochzeit möglich?

Sollte ein wichtiger betrieblicher Grund vorliegen, kann der Arbeitgeber den Antrag auf Sonderurlaub zur Hochzeit ablehnen. Für Arbeitnehmer wichtig zu wissen: Sie dürfen den Tag nicht eigenmächtig als Sonderurlaub nehmen, sondern müssen bei einer Ablehnung des Antrags durch den Arbeitgeber einen regulären Urlaubstag beantragen. Sollte eine strittige Freistellung später noch verhandelt werden, kann der eine Tag Sonderurlaub auch rückwirkend verbucht werden.

Der Sonderurlaub zur Hochzeit ist nur dann zu gewähren, wenn an diesem Tag regulär im Unternehmen gearbeitet worden wäre. Wer ohnehin nie am Samstag oder Sonntag arbeiten muss, kann für diesen Tag der Woche auch keinen Sonderurlaub gewährt bekommen.

Dies gilt zudem für eine Art verlängerten Urlaub: Wird der übliche Jahresurlaub durch die Hochzeit am Tag vor Urlaubsantritt oder am eigentlich vorgesehenen ersten Arbeitstag nach dem Urlaub verlängert, ist dies nicht rechtens. Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Freistellung ablehnen.

Wie lange gilt der Sonderurlaub zur Hochzeit?

In der Regel wird die Freistellung nur für einen Tag gelten. Sollte jedoch an einem Tag die standesamtliche oder kirchliche Trauung sein und am nächsten Tag soll die eigentliche Hochzeitsfeier stattfinden, ist es auch möglich, zwei Tage als Freistellung gewährt zu bekommen. Arbeitnehmer sollten das offene Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und die Gründe für die beantragte Freistellung darlegen.

Möglicherweise werden hier dennoch Unterschiede gemacht: Während der Chef einem Brautpaar freigeben wird, welches an zwei Tagen die eigene Hochzeit feiern will, kann es sein, dass bei einer Hochzeit der Eltern des oder der Angestellten keine zwei Tage frei gewährt werden. Da ohnehin kein rechtlicher Anspruch auf zwei freie Tage zur Hochzeit besteht, beruht die Genehmigung des Freistellungsantrags auch auf dem guten Willen des Arbeitgebers.

Video: Keine Urlaubstage mehr frei? So beantragen Sie Sonderurlaub


Wichtige Regelungen und Tipps zur Freistellung wegen einer Hochzeit

Angesichts der umfassenden Vorbereitungen wünscht sich so manches Brautpaar, dass ein Tag Sonderurlaub auch schon vor der Hochzeit gewährt wird. Das ist meist nicht so. Dafür zeigen sich die meisten Arbeitgeber aber im Hinblick auf den großen Tag selbst kulant.

Arbeitnehmer sollten dennoch ihre Rechte kennen und wissen, wann es Sonderurlaub gibt und welche rechtlichen Möglichkeiten sie zur Durchsetzung ihres Wunsches haben.

Die besten Tipps rund um den Sonderurlaub zur Hochzeit

Die eigenen Eltern heiraten? Oder sind es die Kinder, die sich das Ja-Wort geben wollen? Der oder die Angestellte selbst? In jedem Fall muss der Sonderurlaub formal beantragt werden, damit die Freistellung gewährt wird. Dafür muss natürlich das Datum des großen Tags genannt werden, des Weiteren möchte der Arbeitgeber eine Begründung für den Antrag sehen.

Arbeitnehmer sind auf Verlangen des Arbeitgebers verpflichtet, einen Nachweis für die Berechtigung zum Sonderurlaub zu erbringen. Ansprechpartner dafür ist in der Regel das Standesamt, auf dem die Trauung stattfinden wird. Das entsprechende Schreiben kann dem Antrag auf Freistellung beigefügt werden.

Auch die folgenden Tipps sind für alle, die einen Tag zusätzlich frei haben möchten, hilfreich:

    Unbezahlte Freistellung bei der Hochzeit des Cousins

    Die Sonderfreistellung zur Hochzeit bezieht sich nur auf die eigene Heirat oder die Hochzeit von nahen Verwandten. Als solche werden Kinder, Geschwister oder Eltern gesehen. Heiratet aber der Cousin oder der Neffe, wird ein Antrag auf Sonderfreistellung meist nicht bewilligt. Hier bleibt nur, einen Tag bezahlten oder unbezahlten Urlaub zu nehmen.

    Angesichts des dauerhaft herrschenden Fachkräftemangels sind viele Unternehmen sehr entgegenkommen. ( Foto: Adobe Stock-Seventyfour)

    Angesichts des dauerhaft herrschenden Fachkräftemangels sind viele Unternehmen sehr entgegenkommen. ( Foto: Adobe Stock-Seventyfour)

     

    Sonderurlaub im Urlaub

    Die Erfordernisse laut § 616 BGB sind nicht erfüllt, wenn sich ein Arbeitnehmer im Erholungsurlaub befindet. Zu dieser Zeit ist er auch nicht kurzfristig verhindert, denn er würde ohnehin nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Demzufolge kann kein Antrag auf Sonderurlaub positiv entschieden werden.

Gleitzeit muss in Anspruch genommen werden

Wird in den Unternehmen mit Gleitzeit gearbeitet, ist der Angestellte verpflichtet, diese in Anspruch zu nehmen (siehe BAG 22.01.2009 Az. 6 AZR 78/08). Kann der Termin nicht mit Gleitzeit bewältigt werden und wird die Kernarbeitszeit davon beansprucht, ist ein Sonderurlaub theoretisch möglich.

In der Praxis wird das aber selten der Fall sein, sodass der Arbeitgeber mit Fug und Recht auf die Möglichkeiten der Arbeitszeitverschiebung pochen wird.

Sonderregelungen für Azubis?

Für Auszubildende gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für Angestellte. Auch sie können demnach einen Sonderurlaub beantragen. Dies gilt im Übrigen auch für Minijobber, denn sie sind rechtlich wie alle anderen Arbeitnehmer zu behandeln.

Sonderurlaub als Benefit vereinbaren

Angesichts des dauerhaft herrschenden Fachkräftemangels sind viele Unternehmen sehr entgegenkommen. Es ist teilweise möglich, schon im Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung zur Freistellung festzuhalten.

Häufig geht es dabei nicht nur um einen Tag Sonderurlaub, hast sondern sogar um eine Freistellung für die Flitterwochen. Möchte der Arbeitgeber den betreffenden Angestellten unbedingt haben, wird er sicherlich auf eine solche Vereinbarung eingehen.


Ein letzter Tipp für Eltern, die schulpflichtige Kinder haben: Die Kinder dürfen nicht ohne Entschuldigung aus der Schule genommen werden. Auch ein Entschuldigungsschreiben bezogen auf die Hochzeit ist nicht ausreichend. Der Tag muss als Freistellung beantragt werden.

Die Entscheidung über den Antrag fällt aber nicht der Klassenlehrer, sondern der Direktor der Schule. In der Regel wird es dabei aber keine Probleme geben und die Schule stimmt dem Freistellungsantrag zu.

Hierbei gilt ebenfalls, dass ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht Konsequenzen haben kann. Diese sind freilich weniger schlimm: Während das Kind maximal einen unentschuldigten Fehltag auf dem Zeugnis zu stehen haben wird, muss ein Arbeitnehmer mit einer Abmahnung rechnen, wenn er den Sonderurlaub zur Hochzeit nicht ausdrücklich bewilligt bekommen hat und dennoch der Arbeit fernbleibt.

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