Hund am Arbeitsplatz: Mehrwert für Mitarbeiter und Arbeitgeber

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Die Entscheidung, einen Hund als „Mitarbeiter“ ins Büro zu bringen, kann sowohl für den Hundehalter als auch für den Arbeitgeber zahlreiche Vorteile bieten. Die Anwesenheit eines Bürohundes kann die Arbeitsatmosphäre verbessern, das Stressniveau senken und das Wohlbefinden der Mitarbeiter steigern. Dennoch sollten Arbeitgeber im Vorfeld bestimmte betriebliche und rechtliche Aspekte berücksichtigen, um eine geeignete Umgebung für den Bürohund zu schaffen und eventuelle Konflikte oder Bedenken zu adressieren.

Eine positive Erfahrung für jedermann

Die Hundepopulation in Deutschland ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Im Jahr 2020 wurden in deutschen Haushalten 10,7 Millionen Hunde gezählt, was einen Anstieg von knapp 600.000 gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Hundeliebhaber schätzen den positiven Einfluss ihrer vierbeinigen Begleiter auf ihr Leben. Das Streicheln eines Hundes hat eine entspannende Wirkung und zaubert oft ein Lächeln auf die Gesichter der Besitzer. Zudem sorgen die regelmäßigen Gassi-Runden sowohl in der Freizeit als auch in der Mittagspause für mehr körperliche Aktivität und tragen zur Verbesserung der körperlichen Verfassung bei.

Gemäß Markus Beyer, Hundetrainer, Unternehmenscoach und 1. Vorsitzender vom Bundesverband Bürohund e.V., sollten Arbeitgeber die positive Wirkung von Hunden auf die Bürostimmung und die Gesundheit der Hundebesitzer nutzen, indem sie ihren Mitarbeitern vermehrt erlauben, ihre Hunde mit zur Arbeit zu bringen. Diese Maßnahme kann auch im Wettbewerb um talentierte Fachkräfte von Vorteil sein, da ein hundefreundlicher Arbeitsplatz das Image des Unternehmens positiv beeinflusst. Auf der Plattform kununu, die Arbeitgeberbewertungen sammelt, haben Angestellte sogar die Möglichkeit, die Möglichkeit der Hundemitnahme als Benefit anzugeben. Basierend auf diesen Informationen erstellt kununu jährlich ein Ranking der hundefreundlichsten Arbeitgeber.

Einen Bürohund einführen: Wie eine sorgfältige Planung hilft

Bevor der pelzige Mitarbeiter seine Arbeit im Büro aufnimmt, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige wichtige Fragen klären:

  • Weil kein gesetzlicher Anspruch auf das Mitbringen eines tierischen Kollegen besteht, muss der Arbeitgeber zuerst schriftlich zustimmen. Hundehalter sollten im Idealfall bereits vorab mit den Kollegen kommunizieren, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Hundeplatzes arbeiten. Sind Allergien ein Problem oder fühlen sich manche Mitarbeiter durch den Hund im Büro gestört? Eine mögliche Lösung könnten hundefreie Bereiche am Arbeitsplatz sein, in denen Tiere nicht erlaubt sind. Wenn die Kollegen der Anwesenheit von Bürohunden zustimmen, wird es auch für den Vorgesetzten einfacher, die positiven Aspekte des tierischen Kollegen zu sehen.
  • Prinzipiell ist es notwendig, Mitarbeiter mit ähnlichen Arbeitsbedingungen gleich zu behandeln, auch wenn es um das Mitführen von Hunden geht. Ohne sachlichen Grund darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter nicht verbieten, seinen Hund zur Arbeit mitzunehmen, wenn dies bei anderen Mitarbeitern in vergleichbaren Positionen erlaubt ist. „Unternehmen sollten daher ein Konzept ausarbeiten, in dem sie dokumentieren, wie sie die Einführung von Bürohunden im Betrieb nachhaltig ermöglichen und durchführen wollen“, erläutert Beyer. „Wesentlich dabei ist das Anfertigen einer schriftlichen Vereinbarung, die alle Rechte und Pflichten umfasst. Wenn ein Hund im Unternehmen stört oder ein Hundehalter sich nicht an die Vorgaben hält, kann der Arbeitgeber die Zustimmung jedoch jederzeit und individuell zurückziehen.
  • Für ihren Hund sollten Halter einen Ort bereitstellen, an dem er sich zurückziehen kann. Dies könnte zum Beispiel ein Körbchen oder die gewohnte Lieblingsdecke sein, die in einer ruhigen Ecke in der Nähe des Halters aufgestellt ist. Dabei ist darauf zu achten, dass dieser Platz nicht von Zugluft, Emissionen, übermäßigem Lärm, Hitze oder Staub belastet ist.
  • Sollte es zu Schäden an Firmeneigentum oder Verletzungen von Personen durch einen Bürohund kommen, liegt die Haftung beim Halter. Neben einer Hundehalterhaftpflichtversicherung, die für solche Schäden aufkommt, empfiehlt Beyer die Einführung eines schriftlichen Protokolls oder einer Betriebsvereinbarung, um potenzielle Vorkommnisse zu regeln. Ein Beispiel dafür wäre, wenn der Hund sein Geschäft auf dem Teppich verrichtet – in einem solchen Szenario müsste der Halter die entstehenden Kosten tragen.

Sozialisation und Gehorsamkeit: Grundvoraussetzungen für Bürohunde

Der Hundetrainer betont, dass die Eignung eines Hundes als tierischer Arbeitskollege nicht von seiner Rasse abhängt, sondern von seiner guten Sozialisation. Damit ein harmonisches Miteinander möglich ist, muss der Vierbeiner sowohl mit Menschen als auch mit Artgenossen gut zurechtkommen und die Kommandos befolgen. Ein starkes Hund-Halter-Verhältnis ist hierbei grundlegend. Egal ob in der U-Bahn, im Park oder im Büro, der Hund vertraut seinem Halter und verlässt sich auf seine Fähigkeit, die Situationen richtig einzuschätzen.

Ein positives Betriebsklima schaffen: Effektive Maßnahmen zur Steigerung des Wohlbefindens

Durch die gemeinsamen Gassi-Runden in der Mittagspause wird nicht nur für Bewegung und frische Luft für Hund und Halter gesorgt, sondern es entsteht auch eine Verbindung zwischen den Abteilungen. Der erfahrene Experte weiß aus Erfahrung, dass sich häufig Kollegen melden, die gerne am Spaziergang teilnehmen möchten. Diese Zusammenkünfte fördern den Teamgeist und tragen zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Der Hund freut sich ebenfalls über die zusätzliche Zuwendung.

Unternehmen, die Bürohunde in ihren Betrieb integrieren möchten, können auf die Unterstützung und Beratung des Bundesverbands Bürohund e.V. zählen. Die Experten stehen telefonisch und persönlich zur Verfügung und bieten beispielsweise Inhouse-Seminare an. Gemeinsam werden individuelle Ansätze erarbeitet, um den Erfolg der Bürohund-Zulassung im Unternehmen sicherzustellen.

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