Fallpauschalen für 2024 festgelegt: Einigung der Selbstverwaltungspartner

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Am 6. November 2023 haben die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene eine Einigung über den Entgeltkatalog für Krankenhäuser erzielt. Dieser Katalog legt die Fallpauschalen (DRG) für das Jahr 2024 fest und ist eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Jahr. Somatische und psychosomatische Krankenhäuser können auf ein Finanzierungsvolumen von über 65 Milliarden Euro zugreifen. Zusätzlich wurde der Pflegeerlöskatalog 2024 vereinbart, der weitere 20 Milliarden Euro für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten bereitstellt.

Tariferhöhung und Veränderungswerte für Krankenhäuser festgelegt

Zusätzlich zu den beiden Katalogen wurden auch weitere wesentliche Vereinbarungen über Vergütungsregelungen getroffen. Für den DRG-Bereich sowie den Psych-Bereich wurden Veränderungswerte für 2024 und Tariferhöhungsraten für 2023 als maßgebliche Preisfestlegungen festgelegt. Der Veränderungswert im DRG-Bereich beträgt +5,13% und hat somit eine wichtige Bedeutung für die Steigerung der Basisfallwerte im Jahr 2024. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie beispielsweise den erstmaligen Hybrid-DRGs im Jahr 2024 und den Auswirkungen auf den DRG-Katalog, konnte das gesamte Vergütungssystem für 2024 vereinbart werden. Dadurch wurden die Grundlagen für weitere Verhandlungen auf Landesebene und Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen.

Einigung sichert Finanzierung von Behandlungen und Operationen in Krankenhäusern

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, hebt hervor, dass die Einigung eine wichtige Grundlage für die Finanzierung von Behandlungen und Operationen in Krankenhäusern im kommenden Jahr schafft. Die Selbstverwaltungspartner setzen hiermit ein positives Beispiel, während die Bundesländer ihre Verantwortung für die ausreichende Finanzierung der notwendigen Investitionen bisher nicht ausreichend wahrnehmen.

Trotz der Herausforderungen haben die Selbstverwaltungspartner ihre Verantwortung für die grundlegende Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems erfüllt, wie Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, betont.

Laut Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, haben die Partner unter Berücksichtigung der bevorstehenden Krankenhausreform eine verlässliche Methode zur Vergütung der Krankenhäuser im kommenden Jahr entwickelt.

Verhältnis der Vergütungen im DRG-Katalog festgelegt

Der DRG-Fallpauschalenkatalog dient dazu, das Verhältnis der Vergütungen für verschiedene Behandlungsfälle mithilfe von Relativgewichten festzulegen. Die Vergütungshöhe, die mit den Krankenkassen vereinbart wird, hängt hauptsächlich von den Basisfallwerten ab, die in den Bundesländern festgelegt werden. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für das Pflegepersonal nicht mehr Teil der traditionellen DRG-Fallkostenkalkulation. Stattdessen werden die pflegespezifischen Kosten über DRG-bezogene Tagessätze finanziert.

Selbstverwaltungspartner finden tragfähige Lösung für Abrechnungssystem

Die Einigung auf die Krankenhausentgelte für das Jahr 2024 ist ein bedeutsamer Schritt, um sicherzustellen, dass Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern finanziell abgedeckt werden können. Die Selbstverwaltungspartner haben ihre Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems wahrgenommen und eine solide Lösung erzielt. Nun ist es an der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu gestalten und für Stabilität im Reformprozess zu sorgen. Insgesamt ist die Einigung ein positives Signal für die Patientenversorgung und die Krankenhäuser in Deutschland.

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