Rentensplitting: Ausgleich von Rentenansprüchen für Ehepaare

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Seit dem Jahr 2002 besteht die Möglichkeit des Rentensplittings zwischen Ehepartnern, die jedoch nur selten genutzt wird. Die Ökonomin Monika Schnitzer hat mit ihrem Vorschlag, die aktuelle Form der Witwenrente abzuschaffen und das Rentensplitting verpflichtend einzuführen, für Kontroversen gesorgt. Kritiker, wie CSU-Chef Markus Söder, sehen die Witwenrente als wichtige Absicherung und betonen, dass die Anreize zur eigenständigen Beschäftigung erhalten bleiben sollten. Das Rentensplitting ermöglicht es, Rentenansprüche gerecht zu teilen und bietet finanzielle Sicherheit für beide Partner.

Rentensplitting: Chancengleichheit für Karriere und Kinderbetreuung in der Ehe

Das Rentensplitting ermöglicht es, die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Es wird insbesondere dann angewendet, wenn ein Partner berufliche Ambitionen verfolgt, während der andere beispielsweise die Kinderbetreuung übernimmt. Durch das Splitting werden dem schlechter verdienenden Partner Rentenpunkte des anderen Partners gutgeschrieben. Ein Beispiel: Eine Durchschnittsverdienerin erhält einen Rentenpunkt, während ihr teilzeitbeschäftigter Ehepartner einen halben Rentenpunkt erhält. In diesem Fall werden der Frau 0,25 Rentenpunkte abgezogen und dem Mann gutgeschrieben. Der Zweck des Splittings besteht darin, dem Hinterbliebenen im Falle des Todes eines Partners sowohl die aufgeteilten Rentenpunkte als auch die vor der Ehe erworbenen Ansprüche zu sichern.

Rentensplitting: Bedingungen für Eheschließung und Rentenjahre

Das Rentensplitting ist eine Möglichkeit, die Rentenansprüche zwischen Ehepartnern aufzuteilen. Es kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn die Ehe nach dem Jahr 2001 geschlossen wurde. Für Ehen, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, gelten besondere Bedingungen: Beide Partner müssen nach 1961 geboren sein und mindestens 25 Rentenjahre auf ihrem Rentenkonto haben.

Deutsche Rentenversicherung: Voraussetzungen für eine volle Altersrente

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt auf ihrer Website, dass für das Rentensplitting das Erwerbsleben abgeschlossen sein muss. Das bedeutet, dass Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin erstmals Anspruch auf eine volle Altersrente haben müssen. Alternativ muss der Partner ohne Anspruch die Regelaltersgrenze erreicht haben, die bis zum Geburtsjahrgang 1946 bei 65 Jahren lag. Nur unter diesen Voraussetzungen ist eine Aufteilung der Rentenansprüche möglich.

Die Regelaltersgrenze für den Rentenanspruch wird schrittweise erhöht und betrifft insbesondere Personen, die nach 1964 geboren wurden. Es kann jedoch auch der Fall sein, dass jemand noch keinen vollen Rentenanspruch hat, zum Beispiel wenn die erforderlichen Versicherungsjahre noch nicht erreicht wurden. Auf der anderen Seite haben Personen mit 45 Versicherungsjahren Anspruch auf die volle Rente, unabhängig davon, ob sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Rentensplitting trotz fehlendem Anspruch zu Lebzeiten nutzen

Falls weder der verstorbene Partner noch der überlebende Partner zu Lebzeiten Anspruch auf Rentensplitting hatten, kann der überlebende Partner nach dem Tod des anderen vom Rentensplitting profitieren, sofern er oder sie mindestens 25 Rentenversicherungsjahre aufweisen kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein möglicher Anspruch auf Witwer- oder Witwenrente in diesem Fall entfällt.

Wenige Rentenpunkte in der Ehe? Rentensplitting als Lösung

Personen, die während der Ehe nur wenige Rentenpunkte angesammelt haben, beispielsweise aufgrund von Unterbrechungen im Berufsleben oder Teilzeitarbeit, profitieren besonders vom Rentensplitting. Dies gilt insbesondere dann, wenn die eigene Rente so hoch ist, dass kein Anspruch auf eine Witwer-/Witwenrente besteht, da diese mit den eigenen Bezügen verrechnet wird. Durch das Rentensplitting kann in solchen Fällen ein Anspruch auf eine höhere Rente entstehen.

Rentensplitting: Keine Hinterbliebenenrente mehr nach Partnerverlust

Das Rentensplitting ist eine bindende Vereinbarung, die nach Abgabe einer gemeinsamen Erklärung keine Möglichkeit mehr bietet, im Todesfall des Partners anstelle des Rentensplittings eine Hinterbliebenenrente zu erhalten. Umfassende Beratung wird daher empfohlen, bevor man sich für das Rentensplitting entscheidet, um alle Vor- und Nachteile abzuwägen.

Rentensplitting: Fairer Ausgleich der Rentenansprüche zwischen Eheleuten

  • Verteilung der Rentenansprüche innerhalb der Ehe
  • Mit dem Rentensplitting besteht die Möglichkeit, Rentenpunkte auf den Partner mit geringerem Einkommen zu übertragen
  • Rentensplitting gewährleistet die Sicherung der Rentenansprüche bei Versterben
  • Eine ideale Lösung für Menschen mit wenigen Rentenpunkten
  • Das Rentensplitting kann zu einer potenziellen Erhöhung der Rente führen
  • Wenn während der Lebenszeit beider Partner kein Anspruch bestand, kann das Rentensplitting nachträglich genutzt werden

Das Rentensplitting bietet eine faire Möglichkeit, die Rentenansprüche innerhalb einer Ehe gerecht zu verteilen und somit finanzielle Sicherheit für beide Partner zu gewährleisten. Insbesondere Personen, die während ihrer Ehe nur wenige Rentenpunkte erworben haben, können von dieser Option profitieren, da ihre eigene Rente durch das Splitting erhöht werden kann. Es ist jedoch wichtig, sich vor einer Entscheidung für das Rentensplitting ausführlich beraten zu lassen, da diese Option verbindlich ist und den Verzicht auf eine eventuelle Hinterbliebenenrente bedeutet.

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