Der Job ist kein Traumjob? Sie werden schlecht bezahlt oder die Stelle ist einfach nur sterbenslangweilig? Dann ist die Zeit gekommen, sich nach einem anderen Job umzusehen. Außerdem muss der alte Vertrag gekündigt werden. Dass das mitunter nicht ganz einfach ist, wissen so manche Arbeitnehmer zu berichten.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Kündigungsschreiben: Gründe nennen?
Die meisten Menschen fühlen sich in Erklärungsnot, wenn der Chef vor ihnen steht und nach einem Grund fragt, warum sie denn kündigen würden. Dabei sollten Arbeitnehmer wissen, dass sie nicht zu Erklärungen verpflichtet sind! Die meisten Arbeitgeber interessiert auch gar nicht, was genau an der alten Stelle nicht gut war, ob das Arbeitsklima zu wünschen übrig ließ oder andere Probleme vorlagen.
Viel interessanter für sie ist, ob der scheidende Arbeitnehmer etwas aus dem Unternehmen heraustragen könnte. Nicht umsonst stehen in vielen Arbeitsverträgen Vereinbarungen zur Geheimhaltung, die sich weit über die Zeit der Kündigung hinaus erstreckt.
Wer unbedingt eine Erklärung abgeben möchte, kann den neuen Job als interessanter, verbunden mit mehr Verantwortung oder besser bezahlt darstellen. Der Arbeitgeber möchte Sie zurückwerben? Lehnen Sie besser ab, denn wenn er vorher Ihre Qualitäten nicht zu schätzen wusste, wird er das auch weiterhin nicht können. Außerdem wird Ihr Stand im Unternehmen nicht mehr der beste sein, denn Sie gelten nun als illoyal.
Stellenstreichungen sind angekündigt? Sie fliegen dann als einer der ersten! Bleiben Sie daher bei Ihrem Vorhaben, wenn Sie kündigen wollen – immer vorausgesetzt, Sie haben einen alternativen Job.
Das Kündigungsschreiben vorbereiten
Ein Kündigungsbrief ist schnell verfasst, sollte jedoch nicht im Affekt nach einer Meinungsverschiedenheit mit dem Vorgesetzten verfasst werden. Auch „wohlüberlegte“ Kündigungen brauchen Zeit – sie sollten nämlich bestens vorbereitet werden.
Zu diesen Vorbereitungen zählen unter anderem
- Entfernen persönlicher Gegenstände vom Arbeitsplatz
- Datensicherung
- Löschen der Browserverläufe
- Entfernen privater Daten
- Löschen privater E-Mails auf dem Firmenaccount
- Sammeln von belastendem Material (in Mobbingfällen)
- Entfernen privater Daten in separaten Ordnern
Gehen Sie gedanklich Ihr Büro und Ihren Computer durch und spüren Sie alle privaten Dinge auf, die hier eigentlich nichts zu suchen haben. Diese müssen entfernt werden. Wichtig: Natürlich dürfen Betriebsinterna und Firmengeheimnisse nicht mitgenommen werden. Damit am Ende nichts gegen Sie verwendet wird, grenzen Sie sich nach Abgabe des Schreibens selbst aus Besprechungen aus, sofern das möglich ist. So weiß jeder, dass Sie nichts gegen das Unternehmen verwenden können – Sie wissen ja nicht einmal etwas!
Ebenso klar dürfte sein, dass Sie keine Büromaterialien oder andere Dinge aus dem Unternehmen mitnehmen dürfen. Das gilt als Diebstahl und kann sogar vor dem Gericht enden.
Kündigungsschreiben überreichen: Persönlich und in passender Frist
Eine Bewerbung können Sie per Post schicken, einen Kündigungsbrief hingegen sollte in jedem Fall persönlich überreicht werden. Das zeugt zum einen von Stil und auch ein wenig von Mut. Außerdem kann Ihr Chef nicht behaupten, die Kündigung nicht erhalten zu haben. Natürlich ist die Übersendung per Einschreiben gegen Unterschrift möglich, doch das bringt Sie gleich in eine missliche Lage.
Ein normales Weiterarbeiten bis zum Ende der Kündigungsfrist ist somit meist nicht mehr möglich. Stellt sich heraus, dass das Arbeitsklima unerträglich wird, dass Sie gemobbt werden oder der Chef Sie mit Handlangertätigkeiten drangsaliert, können Sie auch zum Arzt gehen und sich eine Krankschreibung holen. Zugegeben, das ist nicht unbedingt die feinste Lösung, doch besser, als sich diesem nervlichen Dauerstress auszusetzen.
Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt und kann zwei Wochen, einen Monat oder sogar ein halbes Jahr betragen. Abhängig ist diese auch von der Position im Unternehmen sowie der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Üblich ist eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr bei leitenden Positionen oder einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15 Jahren. Wer hingegen nur fünf Jahre im Unternehmen tätig ist, hat meist nur eine zweimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Sie beginnt übrigens nicht mit Abgabe des Schreibens, sondern zum Ende des Monats.
Kündigungsschreiben verfassen: Bloß nicht voreilig handeln!
Schreiben können Sie eine Kündigung jederzeit – bloß mit dem Abgeben sollten Sie vorsichtig sein! Denn: Wer einmal ein Kündigungsschreiben überreicht hat, kann dieses nicht wieder zurückziehen. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich der Arbeitgeber auf die Rücknahme einlassen sollte, dürften Sie fortan einen schlechten Stand im Unternehmen haben.
Verfassen Sie daher kein Kündigungsschreiben aus einer schlechten Laune heraus,
weil Sie unzufrieden mit dem Projektverlauf sind oder weil der Abteilungsleiter Sie gerügt hat.
Versuchen Sie, die Lage nüchtern zu betrachten und die Konsequenzen abzuschätzen, sollten Sie das Kündigungsschreiben abgeben. Fragen Sie sich dann, ob ein Projekt, welches keinen Spaß macht oder zu viel Zeitdruck wirklich zwingend Kündigungsgründe sind oder ob es dafür nicht intern andere Lösungsmöglichkeiten gibt.
Jedoch gibt es einige Situationen und Gründe, die das Ausstellen von Kündigungsschreiben rechtfertigen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Mobbing
- dauerhafte Arbeitsüberlastung
- dauerhafte Unterforderung
- keine Aussichten auf Beförderung
- keine Gehaltserhöhungen (auch nicht nach Verhandlungen)
- unsichere Arbeitsstelle
- Geringschätzung der Arbeit oder Ihrer Person
- Vetternwirtschaft innerhalb des Unternehmens
Interessant ist, dass laut Statistiken ein zu niedriger Lohn nur für 15 Prozent der Arbeitnehmer ein Kündigungsgrund ist, schlechte Karriereaussichten hingegen sind für 35 Prozent der Beschäftigten ein Problem, das das Kündigen rechtfertigt. Wobei der Verdienst zwar mit der Karriere zusammenhängt, doch bei dieser spielen auch Prestige und Forderung/Förderung eine Rolle.
Das Kündigungsschreiben ist es nicht allein
Nicht nur das Kündigungsschreiben selbst müssen Sie verfassen, unterschreiben und dem Vorgesetzten überreichen. Es bedarf einer Menge an Vorbereitungen (außer den bisher genannten, die sich mit der Sicherung der persönlichen Daten und Gegenstände befassen), um „richtig“ zu kündigen.
Im besten Fall haben Sie einen neuen Job, in den Sie nahtlos wechseln. Kündigen Sie selbst, ohne eine neue Stelle zu haben, können Sie für drei Monate vom Arbeitslosengeld gesperrt werden und müssen diese finanziell irgendwie überbrücken. Nicht immer eine leichte Aufgabe! Außerdem ergibt sich durch so etwas eine Lücke im Lebenslauf, die Sie bei jeder künftigen Bewerbung erklären müssen.
Bereiten Sie sich auf den Gesprächstermin mit dem Vorgesetzten vor und gehen Sie gedanklich mögliche Szenarien durch. Welche Vorwürfe könnte der Chef Ihnen machen und wie reagieren Sie jeweils darauf? Wer sich hier gut vorbereitet, geht gelassener in ein solches Gespräch. Wichtig: Lassen Sie sich nicht provozieren und geben Sie keine konkreten Gründe für Ihren Weggang an.
Gut ist es, wenn Freunde und Familie hinter Ihnen stehen, wenn das Kündigungsschreiben zeitliche und finanzielle Konsequenzen nach sich zieht. Denn das Umfeld trägt diese Konsequenzen mit!
Befürchten Sie, dass es nach Überreichen des Schreibens zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen wird, sammeln Sie bereits jetzt alle Beweise, die Ihre Position stärken können. Achten Sie darauf, dass bei mündlichen Vorwürfen oder Diskussionen immer Zeugen dabei sind. Schreiben Sie das Gesagte nieder und erwähnen Sie dabei die Namen der Zeugen. Vor Gericht kann alles relevant sein!
Perfektes Kündigungsschreiben: Die Formulierung ist das Wichtigste
Wie auch bei einer Bewerbung gilt beim Kündigungsschreiben, dass alles auf die richtige Formulierung ankommt. Auch hier sollten Sie höflich bleiben und Stil bewahren. Denken Sie immer daran, dass Sie Ihrem Chef nach der Abgabe des Schreibens noch in die Augen sehen wollen und dass man sich entsprechend dem altbekannten Sprichwort immer zweimal im Leben sieht!
Das heißt, Sie können immer in die Verlegenheit kommen, mit dem dann ehemaligen Chef und den Kollegen wieder in Kontakt zu kommen. Wer will sich da schon verstecken müssen? Das Kündigungsschreiben ist der falsche Platz, um Dampf abzulassen.
Wichtig: Der Vorgesetzte muss zuerst von der Kündigung erfahren, nicht der Firmenklatsch und –tratsch darf es ihm zugetragen haben. Weihen Sie ihn zuerst ein und übergeben Sie ihm den Kündigungsbrief am besten persönlich und verbunden mit einem klärenden Gespräch. Erst dann sind die Kollegen an der Reihe!
Planen Sie Ihren Weggang so, dass angefangene Projekte noch zu Ende gebracht werden können. Sollte das nicht möglich sein, muss ein Nachfolger eingearbeitet werden können. Halten Sie sich dafür bitte zur Verfügung.
Muster für Kündigungsschreiben verwenden?
Verschiedene Anbieter im Internet versprechen eine „Kündigungsgarantie“, wenn Sie deren Muster für Kündigungsschreiben nutzen. Diese Schreiben sind rechtlich abgesichert und enthalten alle Klauseln, die es in einem derartigen Schreiben zu berücksichtigen gilt. Einer dieser Anbieter ist „Aboalarm“, hier können Sie aus einer Vielzahl von Vorlagen die passende Kündigung wählen. Ob diese nun sehr ausführlich oder kurz und knapp gehalten sein soll, entscheiden Sie selbst. Schauen Sie sich das Muster aber genau an und passen Sie dieses eventuell auf Ihre eigene Situation an.
Wichtig: Die beworbene Kündigungsgarantie haben Sie aber auch, wenn Sie das Schreiben selbst verfassen. Sie müssen sich lediglich an die Kündigungsfrist halten. Es gibt keinen Grund, zwingend auf solche Vorlagen der verschiedenen Anbieter zurückzugreifen, sie sind lediglich eine gute Hilfe für alle, die sich mit den Formulierungen schwertun.
Folgende Inhalte sollte das Kündigungsschreiben auf jeden Fall enthalten (bitte kontrollieren Sie auch das verwendete Muster auf Vorhandensein dieser Punkte!):
- Persönliche Daten:
Natürlich muss Ihr Vorgesetzter wissen, wer hier eigentlich kündigt. Bringen Sie daher Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, das Geburtsdatum und Ihre Personalnummer zu Papier. - Datum:
Das Datum ist wichtig, damit Sie später nachweisen können, dass Sie die Kündigungsfrist eingehalten haben. Idealerweise lassen Sie sich die Übergabe des Schreibens an den Arbeitgeber mit Unterschrift und Datum quittieren, sodass Sie auch hier eine Nachweismöglichkeit haben. Hinweise auf die Wichtigkeit des Datums finden Sie auch in fast jedem Muster für Kündigungsschreiben bzw. in den Ratschlägen der Anbieter derlei Formulare. - Betreffzeile:
Der Chef soll gleich auf den ersten Blick wissen, worum es geht – die Betreffzeile ist daher wichtig. Auf einem Muster ist diese meist enthalten, schreiben Sie die Kündigung selbst, dürfen Sie die Betreffzeile nicht vergessen. Wichtig: Verwenden Sie im Betreff das Wort „Kündigung“! Damit umgehen Sie inhaltliche Zweifel am Kündigungsschreiben. - Persönliche Anrede:
Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten immer direkt an, eine anonyme Anrede hat im Kündigungsschreiben nichts zu suchen. Bei einer Bewerbung wird ebenfalls der Ansprechpartner mit Namen angeredet – im Kündigungsschreiben handhaben Sie dies genauso! - Eigenhändige Unterschrift:
Das Kündigungsschreiben ist nur dann rechtlich bindend, wenn Sie es persönlich unterschreiben. Vergessen Sie daher nach dem Ausdrucken nicht, Ihre Unterschrift darunter zu setzen! Gerade auch bei Verwendung eines Mustervordrucks wird dieser Punkt gern vergessen. Ohne Unterschrift muss Ihr Chef aber nicht anerkennen, dass Sie den Vertrag kündigen wollen.
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Die drei Kündigungsschreiben sind als Muster zu sehen, die je nach Bedarf um weitere Sätze ergänzt werden können. Sie finden hier einmal eine Vorlage für eine kurze, eine ordentliche und eine ausführliche und freundliche Kündigung.
Gerade das letzte Muster sollten Sie jedoch nur einsetzen, wenn Sie in Freundschaft aus dem Unternehmen scheiden, ansonsten droht die Gefahr, dass sich Ihr Chef verhöhnt fühlen könnte. Die sehr kurze Kündigung hingegen setzt voraus, dass Sie dem Vorgesetzten nur das Nötigste mitteilen wollen. Es empfiehlt sich daher, die Muster gegebenenfalls individuell anzupassen.
Kündigungsschreiben und das Arbeitsrecht
Wie immer hat auch das Gesetz ein Wörtchen mitzureden: Das Arbeitsrecht kennt einige Vorgaben, die für eine korrekte Kündigung seitens der Arbeitnehmer zu beachten sind. Einmal geht es dabei um das fristlose Kündigen, welches nicht ohne Weiteres möglich ist. Hierfür müssen Sie einen guten Grund vorweisen können, ohne diesen dürfen Sie keinen Arbeitsvertrag kündigen.
Infrage kommen hier unpünktliche oder ausbleibende Gehaltszahlungen, Mobbing, fehlende Sicherheit am Arbeitsplatz oder berufsbedingte Erkrankungen. Liegt etwas davon vor, dürfen Sie den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beenden.
Das Arbeitsrecht befasst sich zudem mit dem Ausgleich der verbleibenden Urlaubstage. Wann können Sie diese nehmen und wie werden sie abgegolten? Denn: Der Anspruch auf Urlaub besteht auch dann, wenn Sie schon gekündigt haben. Besteht das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten und wird die Kündigung erst am 1. Juli oder später wirksam, so haben Sie den Anspruch auf Gewährung des vollen Jahresurlaubs.
Übermitteln Sie das Kündigungsschreiben vor diesem Datum oder arbeiten Sie seit weniger als sechs Monaten für diesen Arbeitgeber, bekommen Sie den Urlaub nur anteilig gewährt.
Was ist beim Kündigungsschreiben noch wichtig?
Die oben erwähnten Punkte müssen im Kündigungsbrief auf jeden Fall enthalten sein, wenn dieser rechtlich Bestand haben soll. Die im Internet erhältlichen Muster beinhalten alles Notwendige, sind aber logischerweise wenig persönlich oder individuell ausformuliert.
Wer hierauf Wert legt, sollte sich nur inhaltlich und nicht sprachlich an den gebotenen Mustern orientieren. Denn sollten Sie immer beachten, dass die Wirksamkeit des Kündigungsschreibens mit den enthaltenen Daten und Formulierungen steht und fällt.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen noch einmal Schritt für Schritt, was Sie bei einem geplanten Fortgang aus einem Unternehmen beachten sollten und wie Sie Ihren Arbeitsvertrag am besten kündigen können:
- Suchen Sie sich einen neuen Job!
- Sichern Sie die persönlichen und privaten Daten, Gegenstände und Unterlagen von Ihrem Arbeitsplatz.
- Falls ein Rechtsstreit droht: Sichern Sie Beweise und sammeln Sie Namen von Zeugen.
- Besteht Rückhalt im eigenen Umfeld? Wer trägt die Folgen Ihrer Jobkündigung mit?
- Formulieren Sie den Kündigungsbrief sorgfältig und unter Beachtung der nötigen Inhalte (Daten, Unterschrift usw.)
- Übergeben Sie den Brief am besten persönlich und planen Sie Zeit für ein Gespräch mit dem Vorgesetzten ein.
- Informieren Sie die Kollegen über Ihr Vorhaben.
- Führen Sie angefangene Projekte zu Ende und arbeiten Sie Ihren Nachfolger ein.
- Gehen Sie in Frieden auseinander und erkundigen Sie sich einige Zeit nach dem Weggang nach Projekten, die Sie selbst angefangen und betreut haben (gilt für Führungspositionen).
Diese Schritte müssen nicht zwingend nacheinander abgearbeitet werden, es ist auch möglich, diese zumindest teilweise parallel auszuführen. Vor allem der erste Punkt muss nicht immer zuerst beendet sein, denn die Suche nach einer neuen Stelle kann zeitlich mit der Versicherung über den Rückhalt im Bekanntenkreis erfolgen. Wichtig ist dabei auch, ob die Kündigungsfrist eingehalten wird oder ob Sie fristlos weggehen möchten.
Tipp: Beenden Sie den Vertrag nie einfach aus einer Laune heraus und lassen Sie auch das fertig ausformulierte Schreiben noch einige Tage liegen. Erst dann sollten Sie es überreichen – wenn Sie wirklich sicher sind, dass Sie den Arbeitsvertrag beenden möchten. Gönnen Sie sich vor allem nach einem „kündigungsrelevanten Vorfall“ einige Tage Bedenkzeit! Oft stellt sich der vermeintliche Kündigungsgrund als weniger schwerwiegend heraus als anfangs angenommen.
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