Soll ein bereits abgemeldetes Auto oder ein Fahrzeug ohne aktuellen TÜV von A nach B transportiert werden, wird das in Fachkreisen als Fahrzeugüberführung bezeichnet. Nötig ist ein Überführungskennzeichen. Außerdem ist es ratsam, das Auto bereits vor der Überführung umzumelden, falls es bis dato noch auf seinen alten Halter zugelassen ist.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Einfache Fahrzeugüberführung: So geht’s!
Eine Fahrzeugüberführung kann mit oder ohne aktuellen TÜV erfolgen, dann allerdings auf verschiedene Weisen. Der Fahrzeughalter entscheidet dabei, ob er beispielsweise ein Auftragsportal für Fahrzeugüberführungen und die dortigen automatisierten Abläufe dazu nutzt, möglichst viel Geld beim Überführen des Autos zu sparen, oder ob er selbst einen Fahrer beauftragt, der den Pkw an den gewünschten Ort bringen soll. Auch die Beauftragung eines Dienstleisters vor Ort ist möglich, wobei die Nutzung der Onlineplattform die wohl einfachste, günstigste und bequemste Lösung sein dürfte.
So geht die Fahrzeugüberführung für ein abgemeldetes Auto
Sind Fahrzeuge abgemeldet und besitzen demzufolge keine gültige Zulassung mehr, können sie nicht selbst auf der Straße bewegt werden. Nun stehen drei Möglichkeiten zum Überführen zur Wahl:
- Selbstabholung mit dem Anhänger: Ein gültiger Anhängerführerschein muss vorliegen, außerdem wird ein Anhänger benötigt, der für den Transport von Autos zugelassen ist. Sehr hilfreich ist zudem möglichst viel Erfahrung im Lenken solcher Gespanne.
- Selbstabholung mit einem Überführungskennzeichen: Mithilfe eines Kurzzeitkennzeichens ist die Selbstabholung innerhalb Deutschlands und in der EU möglich.
- Beauftragung eines Spediteurs: Der gewerbliche Anbieter übernimmt sämtliche Formalitäten und kümmert sich um die pünktliche Abholung und Lieferung der Fahrzeuge. Auch Verschiffungen oder Fahrten mit dem Autozug sind über den Profi möglich.
Wer sich nun die Frage stellt, ob das Auto nicht mit einem roten Kennzeichen von A nach B gebracht werden kann, sollte wissen, dass dies nicht erlaubt ist. Rote Kennzeichen dürfen nur gewerbliche Fahrzeughändler nutzen.
Das Auto hat keinen aktuellen TÜV
Das Fahrzeug, das keinen gültigen TÜV besitzt, darf nicht auf der Straße gefahren werden. Vielmehr ist es auf den Anhänger zu laden und auf diese Weise an seinen Bestimmungsort zu bringen. Auch die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen ist dafür nicht möglich.
Die Überführung darf nur zu diesen Bedingungen stattfinden:
- Transport zur nächstgelegenen Werkstatt, zum TÜV oder zur DEKRA
- Fahrt auf direktem Weg zum Bestimmungsort aus 1. Vorgeschrieben
- Pkw ist noch verkehrstauglich
Was viele Autobesitzer nicht wissen: Besitzt das Fahrzeug keinen gültigen TÜV mehr, darf es auch nicht mit Stange oder Seil abgeschleppt werden.
Dies gilt auch, wenn beispielsweise ein Unfall Ursache für die fehlende Fahrtauglichkeit ist – das Abschleppen vom Unfallort ist nicht erlaubt, der Transport muss auf dem Anhänger stattfinden.
Die dafür fälligen Überführungskosten zahlt der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Die Fahrzeugüberführung aus dem oder in das Ausland
Nicht nur innerhalb Deutschlands kann eine Fahrzeugüberführung nötig werden. Vielfach sind Autos ins Ausland zu bringen, weil beispielsweise der Halter für einige Zeit umzieht oder gar auswandert. Vielleicht wurde ein Pkw auch im Ausland gekauft, weil er dort deutlich günstiger war als in Deutschland. Nun muss ein Fahrer die Fahrzeugüberführung vornehmen, um das Auto an seinen Bestimmungsort zu bringen. Hier eine Übersicht, wie im Einzelfall zu verfahren ist.
Fahrzeugüberführung von Deutschland ins Ausland
Besitzt das Auto einen gültigen TÜV, lässt es sich leicht von Deutschland ins Ausland überführen. Es braucht dafür nur die Überführungskennzeichen. Innerhalb der EU sind dies die Kurzzeitkennzeichen, außerhalb der EU-Länder werden sogenannte Ausfuhrkennzeichen benötigt.
Ohne gültige HU darf die Fahrzeugüberführung nicht auf der Straße vorgenommen werden, sondern das Auto ist von einer Spedition zu fahren oder mit dem Anhänger zu transportieren.
Hierin unterscheiden sich die Vorgaben nicht zur Fahrzeugüberführung innerhalb Deutschlands. Wichtig: Beim Überführen aus Nicht-EU-Ländern oder bei der Einfuhr in diese fallen unter Umständen Zollgebühren und Einfuhrsteuern an. Sie können das Vorhaben extrem verteuern!
Zudem dürfen im Fahrzeug keine persönlichen Gegenstände zu finden sein. So hat beispielsweise der Umzugskarton dort nichts zu suchen. Viele Speditionen verweigern derartige Überführungen wegen des höheren Diebstahlrisikos. Zudem müsste der Inhalt solcher Kartons versteuert werden.
Fahrzeugüberführung aus dem Ausland nach Deutschland
Natürlich kann die Fahrzeugüberführung auch umgekehrt vorgenommen werden und so wird das Auto aus dem Ausland nach Deutschland gebracht. Hat es keine Zulassung, ist die Nutzung eines Überführungskennzeichens nicht möglich, der Transport darf nur mit dem Anhänger stattfinden. Mögliche Ziele sind das Zuhause des Fahrzeughalters oder der Ort, an dem die Hauptuntersuchung vorgenommen werden soll.
Sind Fahrzeuge zugelassen, können sie einfach aus dem Herkunftsland nach Deutschland gefahren werden. Ein Fahrer kann das Auto damit sicher und ohne allzu hohe Kosten nach Deutschland bringen. Allerdings haben Autos aus Nicht-EU-Ländern meist keine Kfz-Versicherung, die aber innerhalb Europas Pflicht ist. In solchen Fällen ist vor der Fahrt eine Grenzversicherung abzuschließen, die eventuelle Risiken sichert. Wichtig zu wissen: Wird ein Neuwagen importiert, fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an. Diese muss innerhalb von zehn Tagen durch den Fahrzeughalter im Rahmen der „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung“ eingereicht werden. Bei Gebrauchtwagen ist diese Steuer nicht zu entrichten.
Wichtige Details zur Überführung von Fahrzeugen
Es gibt eine Reihe von Aspekten, die bei Überführungsfahrten zu beachten sind. Besonders relevant sind alle Papiere, die für das Fahrzeug vorliegen. Außerdem geht es um die Überführungskennzeichen, sollte das Auto auf der Straße an seinen Bestimmungsort gebracht werden sollen. Diese werden aber nur ausgegeben, wenn eine gültige Hauptuntersuchung für das betreffende Fahrzeug vorliegt und wenn es sicher, das heißt verkehrstüchtig, bewegt werden kann.
Nötige Unterlagen für Überführungskennzeichen
Die Ausstellung von Überführungskennzeichen ist ein verwalterischer Akt, der in seinem Umfang mit der Zulassung des Pkw vergleichbar ist.
Unter anderem wird eine Reihe von Dokumenten benötigt, wobei diese auch online eingelesen werden können. Im Rahmen von i-Kfz ist die Online-Zulassung in den meisten Fällen möglich. Zu den benötigten Unterlagen zählen:
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Personalausweis
- elektronische Versicherungsbestätigung
- gültiger TÜV
- Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister bei gewerblicher Überführung
Die Kosten für die Kennzeichen sind je nach Zulassungsstelle verschieden. Sie setzen sich aus den Gebühren für die Schilder selbst sowie aus den Verwaltungsgebühren zusammen.
Muss ein gewerblicher Anbieter die Überführung vornehmen?
Es gibt keine rechtliche Vorschrift dazu, wer die Überführung des Autos vornehmen darf und wer nicht. Viele entscheiden sich aus Kostengründen für die Beauftragung einer Privatperson.
Ein Fehler, der sich spätestens bei einem Schaden oder gar bei einem Unfall rächen kann!
Der Grund: Passiert etwas, bleibt der Halter des Autos auf den Kosten sitzen, die Person, die die Überführung vorgenommen hat, muss die Kosten nicht tragen. Es ist daher empfehlenswert, lieber auf die Hilfe eines professionellen Unternehmens zu setzen als auf ein paar gesparte Euro.
Die Kosten für Überführungen eines Autos
Herkunftsort, Fahrzeugtyp und die Art des Transports sind maßgeblich für die Höhe der Kosten, die mit der Überführung des Pkws zusammenhängen.
Innerhalb Deutschlands können rund 400 Euro veranschlagt werden, wenn ein Autotransporter genutzt wird. Übernimmt eine Spedition die Überführung, liegen die Kosten deutlich darunter und halbieren sich mitunter. Deutlich teurer ist die Überführung aus einem Nicht-EU-Land: Bis zu 2.500 Euro können dabei fällig werden.
Wird das Überführen nach einem Unfall oder einer Panne nötig, kann es sein, dass der Automobilclub die Leistung übernimmt. Sie ist im üblichen Mitgliedsbeitrag enthalten, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Zudem kümmert sich der Automobilclub darum, dass das Auto sicher und zügig in die nächstgelegene Werkstatt gebracht wird.