Studienplatz bei der Universität einklagen: Pro und Kontra Studienplatzklage

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Der Studienplatz hängt nicht selten am Numerus clausus (NC), da die Nachfrage die Kapazitäten der Universitäten deutlich übersteigt. Doch nicht immer klappt es mit dem gewünschten Studiengang an der Hochschule. Studienplatzklagen haben möglicherweise Aussicht auf Erfolg.

Studienplatz an der Universität einklagen: trotz Absage zum Wunschstudium

Die Kapazitäten an Universitäten sind begrenzt. Um der Flut an Bewerbern Herr zu werden, gibt es den Numerus clausus, der jährlich von den Hochschulen neu festgelegt wird. Bewerber, die den nötigen NC haben, bekommen ihren Platz. Für alle anderen gilt, dass sie sich entweder für ein anderes Studium mit niedrigerem NC oder für eine Ausbildung entscheiden müssen. Alternativ gibt es die Wartesemester.

Ein Wartesemester entspricht einer NC-Note, was bedeutet, dass bei zwei Wartesemestern 0,2 Punkte des NC erreicht wurden. Somit können bei einem NC von 1,5 auch diejenigen studieren, die einen NC von 1,7 haben. Ausnahmen bilden Medizin und Pharmazie, bei beiden gilt das Prinzip der Wartesemester nicht mehr.

Reichen NC und Wartezeit nicht aus, können Bewerber eine Studienplatzklage über den Rechtsanwalt einreichen. Der Anwalt ist nicht formell vorgeschrieben, zur Einhaltung von Fristen und zum korrekten Formulieren des Rechtseinspruchs jedoch empfehlenswert. Es gilt nun zu prüfen, ob die Universität nicht doch noch einen Platz frei hat.

Vorgehensweise bei Studienplatzklagen

Das Verfahren der Studienplatzklagen sieht vor, dass die Hochschule in die Verteidigungsposition gedrängt wird. Sie muss nachweisen, dass sie wirklich keine freien Plätze mehr hat und die infrage kommenden Studiengänge belegt sind.

Die Universität muss belegen können, dass sie sämtliche landes- und bundesrechtlichen Vorgaben eingehalten und die möglichen Studienplatzkapazitäten voll ausgeschöpft hat. Ist das nicht möglich, kann der Kläger seinen Traumplatz dennoch erhalten.

Möglich sind solche Fälle unter anderem durch das Nachrückverfahren: Haben einige Bewerber ihren Studienplatz nicht angetreten oder abgesagt, die Hochschule hat es jedoch vermieden, das Aufnahmeverfahren zu erweitern und Nachrücker auf die Plätze zu holen, sind diese frei geblieben und können nun eingeklagt werden.

Bei sehr beliebten Studiengängen helfen Studienplatzklagen jedoch nur bedingt weiter, denn selbst die Anzahl der Kläger übersteigt bei Weitem die Zahl der vorhandenen Plätze. In solchen Fällen entscheidet das Los, sodass auch hier wieder einige Bewerber leer ausgehen.

Um eine Studienplatzklage zu begründen, bedarf es eines Klagegrunds. (Foto: AdobeStock - 643612571 Aksana)

Um eine Studienplatzklage zu begründen, bedarf es eines Klagegrunds. (Foto: AdobeStock – 643612571 Aksana)

Für sie gibt es dann noch die Alternative der Ausbildung in einem verwandten Fachbereich. Viele Universitäten rechnen eine abgeschlossene Ausbildung im Rahmen einer erneuten Bewerbung an und entscheiden dann zugunsten dieser (neuerlichen) Bewerber.

Tipp: Um eine Studienplatzklage zu begründen, bedarf es eines Klagegrunds. Es kann sinnvoll sein, zuvor mit der Fachschaft der Studiengänge oder mit der Studierendenvertretung Kontakt aufzunehmen, um zu erfahren, welche Klagegründe infrage kommen. Damit lassen sich auch lokale Besonderheiten berücksichtigen, denn nicht alle Universitäten sind gleichermaßen angreifbar.

So werden Studienplatzklagen eingereicht

Die Klage auf einen Studienplatz bei der gewünschten Universität ist so gut wie aussichtslos, wenn ein Formfehler vorliegt. Ein solcher kann zum Beispiel durch eine nicht fristgerechte oder durch eine nicht vollständige Bewerbung entstehen. Sollte dieser Fehler der Ablehnungsgrund sein, ist die Universität im Recht, die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg.

Die Klage zielt darauf ab, einen Studienplatz zu erhalten, obwohl dieser im regulären Verfahren nicht an den Bewerber vergeben worden ist. Wichtig zu wissen: Universitäten setzen auf Fachanwälte, die auf dem Gebiet der Studienplatzklagen viel Erfahrung haben.

Sie sind weitaus versierter als die oftmals ohnehin überlasteten Justiziare der Hochschule, sodass die Verfahren immer häufiger zugunsten der Universität ausfallen. Kläger sollten daher ebenfalls auf die Hilfe eines spezialisierten Anwalts setzen, um Erfolg zu haben.

Dieser ist jedoch teuer, sodass Kosten zwischen 1000 und 2000 Euro durchaus realistisch sind. Die Vorgehensweise im Klageverfahren ist wie folgt:

  1. Einreichen der Bewerbung: Die fristgerechte und vollständige Bewerbung ist die Grundvoraussetzung für eine mögliche Klage auf den Studienplatz.
  2. Ablehnung der Bewerbung: Die Universität lehnt den Bewerbungsantrag ab.
  3. Außerkapazitärer Antrag: Der als AKA abgekürzte Antrag gilt für einen Platz außerhalb der Kapazitäten, die die Universität normalerweise für den betreffenden Studiengang festgelegt hat. Der Antrag gilt als reine Formalität und wird durch die Hochschule immer abgelehnt. Dennoch ist der Voraussetzung für die Einreichung einer Klage auf den gewünschten Studienplatz.
  4. Antrag auf einstweilige Anordnung: Der formlose Eilantrag wird an das zuständige Verwaltungsgericht übermittelt. Hier wird beantragt, eine Entscheidung im Eilverfahren zu treffen. Innerhalb von zwei bis sechs Monaten soll über die Immatrikulation entschieden werden. Gibt das Gericht dem Antrag statt, gilt der Kläger als vorläufig immatrikuliert. Dies gilt solange, wie das Verfahren läuft.

Wichtige Entscheidung: Studienplatzklage mit oder ohne Anwalt?

Die Klage wird günstiger, wenn auf die Hilfe eines Anwalts verzichtet wird.

Doch wir haben bereits darauf hingewiesen: Soll die Klage wenigstens ansatzweise Aussicht auf Erfolg haben, ist das Hinzuziehen eines Anwalts, bestenfalls mit jeder Menge Erfahrung in Studienplatzklagen, unbedingt anzuraten.

Er kennt sich mit dem Hochschulrecht und möglichen Lücken beim Vergabeverfahren für einen Studienplatz bestens aus.

Außerdem wird es durch ihn möglich, die Fristen für die Studienplatzklage einzuhalten, da der Anwalt derartige Fristen genau kennt.

Grundsätzlich kann allerdings auch jeder selbst versuchen, Klage einzureichen und den Studienplatz an der Universität zu ergattern.

Soll die Klage wenigstens ansatzweise Aussicht auf Erfolg haben, ist das Hinzuziehen eines Anwalts, bestenfalls mit jeder Menge Erfahrung in Studienplatzklagen, unbedingt anzuraten. (Foto: AdobeStock - 733952877 oldwar)

Soll die Klage wenigstens ansatzweise Aussicht auf Erfolg haben, ist das Hinzuziehen eines Anwalts, bestenfalls mit jeder Menge Erfahrung in Studienplatzklagen, unbedingt anzuraten. (Foto: AdobeStock – 733952877 oldwar)

Verschiedene Vorlagen ermöglichen das Einreichen und Formulieren der Klage, wobei gewisse Details und Feinheiten verständlicherweise nicht erwähnt werden. Eine Nachfrage bei den Allgemeinen Studierendenausschüssen kann ebenfalls dazu beitragen, das Verfahren zugunsten des Klägers ausgehen zu lassen.

Pro und Kontra Studienplatzklage

Die Klage auf einen Studienplatz ist nicht in jedem Fall Erfolg versprechend. Auch eine Universität weiß sich inzwischen zu wehren und kennt Wege, um Klagen rechtssicher abzuweisen. Es lohnt sich daher, den Einzelfall genau zu prüfen, ehe eine Klage vorbereitet und eingereicht wird. Dies hat nicht zuletzt mit den entstehenden Kosten zu tun, auf denen der Kläger auch dann sitzen bleibt, wenn seine Klage nicht erfolgreich war. Vielfach ist es dann sinnvoller, mit einer fachlich passenden Ausbildung die Wartezeit zu überbrücken, bis das Studium ganz regulär angetreten werden kann. Eine Abwägung der Vor- und Nachteile ist daher in jedem Fall anzuraten.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Die folgenden Vor- und Nachteile sollten vor der Klage gegen die Universität genau abgewogen werden:

Vorteile der Studienplatzklage: + Erreichen eines Studienplatzes im gewünschten Studiengang + Vermeiden langer Wartezeiten + gute Erfolgschancen bei Klagen an Universitäten mit örtlichem NC – geringe Aussicht auf Erfolg bei stark nachgefragten Studiengängen – häufig lange Dauer des Verfahrens (bis zu zwei Jahre) – hohe Kosten durch Anwalts- und Gerichtskosten – auch bei Erfolg kein Studienplatz, wenn Losverfahren angewandt und zuungunsten des Klägers ausfällt.

Trotz der geringen Erfolgsaussichten versuchen es jährlich zahlreiche Bewerber und möchten über die Studienplatzklage ihr Traumstudium beginnen können.

Die Klage selbst fußt dabei auf dem Recht zur Freiheit der Berufswahl, welches auch im Grundgesetz verankert ist. Erfolgreich sind solche Klagen aber meist nur, wenn der Universität ein Fehler bei der Kalkulation der Kapazitäten nachgewiesen werden kann.

Ebenfalls erfolgreich sein kann die Klage, wenn die Studienbewerber im Rahmen einer zentralen Studienplatzvergabe an die falsche Hochschule geschickt wurden.

Wenn jedoch nur an der Wunschhochschule die inhaltlichen Schwerpunkte, die für die spätere Berufsausübung nötig sind, angeboten werden, kann eine Klage sinnvoll und Erfolg versprechend sein.

Darüber hinaus haben Lehrer, die den Bachelor in der Tasche haben, meist Erfolg bei einer Klage auf den anschließenden Masterstudiengang.

Wird ihnen dieser verwehrt, lässt sich der begründete Anspruch oft gerichtlich durchsetzen.

Die Klage kann zudem Erfolg haben, wenn das Abiturzeugnis nicht aussagekräftig und die Note demnach nicht anrechenbar ist.

Fiel beispielsweise die Note in den Abiturprüfungen schlecht aus und hat den Gesamtdurchschnitt nach unten gezogen, kann hier eventuell ein Ansatzpunkt zur Klage auf einen Studienplatz vorliegen.

Nähere Auskünfte dazu erteilt der Fachanwalt in einem ersten Beratungsgespräch.

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