Berufsunfähigkeit: Besser gut versichern

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Jeden vierten Deutschen trifft sie mittlerweile: Die Berufsunfähigkeit. Wer sich dagegen absichern will, braucht sich auf staatliche Hilfe nicht mehr verlassen, denn nur eine private Vorsorge hilft wirklich.

Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Der Gesetzgeber und die Versicherungen kennen feine Unterschiede in den Bezeichnungen. So ist jemand, der berufsunfähig ist, noch längst nicht erwerbsunfähig! Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn jemand weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, wobei nicht die Tätigkeit im erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf zählt, sondern irgendeine! Das heißt, wer theoretisch noch im Kino Karten abreißen kann, könnte arbeiten und ist nicht erwerbsunfähig, sondern nur berufsunfähig.

Es spielt dabei keine Rolle, ob der Betreffende überhaupt einen solchen Job bekommen könnte, die reine Theorie ist hier maßgeblich. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente müsste hier greifen, diese fällt aber derart gering aus, dass sie nicht einmal für das Existenzminimum reicht. Eine gesetzliche Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für die, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, alle anderen müssen sich privat absichern.

Dabei sind einige Berufe bzw. Angehörige dieser Berufe besonders gefährdet, eine Berufsunfähigkeit zu erleiden. Im Einzelnen zählen

  • Dachdecker
  • Zimmerleute
  • Krankenpfleger
  • Sozialarbeiter
  • Maler und Maurer

zu den besonders gefährdeten Berufsgruppen. Weitaus weniger gefährdet sind Ärzte und Apotheker, Steuerberater oder Lehrer.
Besonders auffällig ist, dass die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit in psychischen Erkrankungen liegt, welche inzwischen einen Anteil von mehr als 30 Prozent ausmachen. Danach folgen Erkrankungen, die den Bewegungsapparat und das Herz-Kreislauf-System betreffen. Durch Unfälle werden nicht einmal ganz 10 Prozent der Erwerbstätigen berufsunfähig (Quelle:Krankenkassenzentrale.de).

Wer berufsunfähig ist, ist längst über diesen Punkt hinaus und gilt auch nach erfolgter Behandlung und Reha-Maßnahmen als nicht mehr arbeitsfähig, zumindest in dem bisherigen Beruf. (#01)

Wer berufsunfähig ist, ist längst über diesen Punkt hinaus und gilt auch nach erfolgter Behandlung und Reha-Maßnahmen als nicht mehr arbeitsfähig, zumindest in dem bisherigen Beruf. (#01)

Ist arbeitsunfähig gleich berufsunfähig?

Nein, denn wer arbeitsunfähig ist, hat vom Arzt eine Auszeit verordnet bekommen, er ist schlichtweg krankgeschrieben. Der Arbeitnehmer bekommt dafür eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt, die er an die Krankenkasse und an den Arbeitgeber reichen muss. Für die Dauer von sechs Wochen wird das Gehalt in voller Höhe weitergezahlt, danach gibt es nur noch Krankengeld. Selbstständige hingegen können nur teilweise in den Genuss von Krankengeld kommen, dass dann ab der siebten Woche der Krankschreibung durch die Krankenkasse ausgezahlt wird. Die übrige Krankenzeit müssen sie durch eigene Rücklagen überbrücken.

Wer berufsunfähig ist, ist längst über diesen Punkt hinaus und gilt auch nach erfolgter Behandlung und Reha-Maßnahmen als nicht mehr arbeitsfähig, zumindest in dem bisherigen Beruf.

Staatliche Leistungen in Anspruch nehmen

Steht die Diagnose „Berufsunfähigkeit“ im Raum, ist meist eine lange Zeit der Behandlung vergangen und das finanzielle Desaster hat nicht selten schon angefangen. Nun gilt es, zügig zu handeln und den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, muss diese ebenfalls über die Diagnose informieren und um Auskunft zur weiteren Vorgehensweise bitten.

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente muss mit den nötigen Dokumenten zum Nachweis der eingeschränkten Arbeitskraft belegt werden. Reichen Sie Kopien von Diagnosen, Untersuchungsergebnissen und erfolgten Therapien mit ein, so kann der Antrag besser geprüft werden. Ist die Arbeitsfähigkeit auf weniger als die Hälfte beschränkt, sollten Sie auch eine Beschreibung Ihrer beruflichen Tätigkeiten beifügen, sodass einschätzbar wird, ob Sie Anspruch auf staatliche Leistungen haben oder nicht. Hier kommt nun die Berufsunfähigkeitsversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt zum Tragen.

Denn: Wer tatsächlich Anspruch auf staatliche Leistungen hat, bekommt nur 30 Prozent des früheren Bruttolohns. Das allerdings auch nur, wenn Sie voll erwerbsunfähig sind und weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Sind Sie nur teilweise erwerbsunfähig und können zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten, stehen Ihnen 15 Prozent des früheren Bruttolohns zu.

Außerdem gilt, dass Berufsanfänger (Menschen, die weniger als fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt haben), ohnehin keine staatlichen Leistungen erhalten. Auch Selbstständige sind hier in der Regel ausgeschlossen, Ausnahmen gibt es nur bei pflichtversicherten Selbstständigen.

Wer nun ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung dasteht, hat verloren und kommt um Hartz IV nicht mehr herum.

Video: WISO TIPP zur Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung zeitig abschließen

Idealerweise schließen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung schon in der Ausbildung ab, denn je jünger Sie beim Abschluss des Vertrages sind, desto weniger Beiträge müssen Sie zahlen. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Vorerkrankungen mitbringen, deutlich geringer, je jünger Sie sind. Solche Vorerkrankungen können aber dazu führen, dass Sie gar nicht in die Versicherung aufgenommen werden oder ungleich höhere Beiträge zahlen müssen. Teilweise sind auch Leistungsausschlüsse vorgegeben, wenn Sie einen schlechten Gesundheitszustand mitbringen.

Wer sich richtig gegen Berufsunfähigkeit absichern möchte, sollte unbedingt auf das Kleingedruckte achten. Denn manche Versicherer erlauben zwar die Reduzierung der Beiträge für eine bestimmte Zeit (beispielsweise bei finanzieller Schieflage des Versicherten) und bieten die spätere Erhöhung bei gleicher Leistung an. Allerdings gab es schon Fälle, in denen nicht deutlich darauf hingewiesen wurde, dass die Erhöhung nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich ist.

Ist diese Frist abgelaufen, fallen die Beiträge in der Regel höher aus oder es wird sogar eine erneute Gesundheitsprüfung gefordert. Diese fällt aber häufig negativ aus, denn der Versicherte ist inzwischen älter geworden und hat die eine oder andere gesundheitliche Einschränkung vorzuweisen. Nicht immer gehen die Versicherungen auf Forderungen der Verbraucherschützer ein und stehen zu ihren einst gemachten Zusagen!

Gut zu wissen: Die Prämien, die an die Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden müssen, richten sich nach dem Beruf, der später ergriffen wird. Das gilt für Auszubildende ebenso wie für Studenten, wenn diese so zeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen. Wer gerade nicht flüssig ist, sollte seinen Vertrag mit einer Nachversicherungsoption ausstatten lassen, dann können die anfangs sehr niedrigen Beiträge später erhöht werden, was natürlich auch zu höheren Leistungen bei einer Berufsunfähigkeit führt. Allerdings noch einmal der Hinweis, dass hierfür bestimmte Fristen einzuhalten sind bzw. darauf geachtet werden sollte, dass keine erneute Gesundheitsprüfung anfällt.

Teilweise ist eine anonyme Risikoanfrage beim Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Das gilt für Personen, die gesundheitlich eingeschränkt sind oder die ein gefährliches Hobby ausüben, bei dem die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall deutlich erhöht ist. (#02)

Teilweise ist eine anonyme Risikoanfrage beim Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Das gilt für Personen, die gesundheitlich eingeschränkt sind oder die ein gefährliches Hobby ausüben, bei dem die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall deutlich erhöht ist. (#02)

Risikoanfrage bei vorliegenden Einschränkungen

Teilweise ist eine anonyme Risikoanfrage beim Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Das gilt für Personen, die gesundheitlich eingeschränkt sind oder die ein gefährliches Hobby ausüben, bei dem die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall deutlich erhöht ist. Ist das bei Ihnen der Fall, suchen Sie sich mehrere Anbieter für Berufsunfähigkeitsversicherungen heraus, bei denen Sie die Konditionen anfragen lassen.

Übermitteln Sie dabei alle wichtigen Daten, mit denen Ihr persönliches Risiko eingeschätzt werden kann. Bei der anonymen Anfrage werden keine Daten gespeichert, die Sie als Anfragenden offenbaren würden, das heißt, dass Ihre Identität nicht nachvollzogen werden kann. Solche Anfragen können aber nicht von Ihnen selbst gestartet werden, das ist nur durch einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungsberater möglich.

Auch diejenigen, die sich ohne Berater oder Makler für eine Versicherung entscheiden wollen, sollten vor Vertragsschluss unbedingt mehrere Angebote vergleichen. Denn die Preise und Konditionen für derartige Versicherungen klaffen weit auseinander, die Tarife sind aktuellen Tests zufolge teilweise um bis zu 400 Prozent verschieden. Grob gesagt: Informieren Sie sich genau, denn es ist ein Unterschied, ob Sie 200 oder 800 Euro im Jahr an Prämie zahlen.

Video: Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen, versteckte Fallen

Gibt es Alternativen?

Wer keine Berufsunfähigkeitsrente zugestanden bekommt, kann sich auch nach Alternativen umsehen. Die folgenden Möglichkeiten stehen zur Wahl:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    Hierbei sind die Beiträge oft günstiger, außerdem sind psychische Erkrankungen mit versichert. Allerdings zahlt diese Versicherung nur, wenn Sie tatsächlich gar nicht mehr (in keinem Job) arbeiten können.
  • Dread-Disease-Versicherung
    Hierbei wird keine Rente gewährt, sondern die Versicherung zahlt ihre Leistungen in einem Betrag aus. Allerdings sind psychische Erkrankungen ausgeschlossen, außerdem zahlt die Versicherung nur bei bestimmten Krankheiten. Die Prüfung des Rentenanspruchs ist jedoch einfach möglich.
  • Multi-Risk-Versicherung
    Auch hier sind die Beiträge oft günstiger als für die Berufsunfähigkeitsversicherung, der Rentenanspruch lässt sich einfach überprüfen. Eine Rente gibt es aber nur beim Verlust grundlegender Fähigkeiten oder bei Eintreten eines Pflegefalls. Psychische und orthopädische Erkrankungen sind nicht mit versichert, die Rente wird zudem nur bei Dauerinvalidität gezahlt.
  • Grundfähigkeitsversicherung
    Die günstigen Beiträge lassen die Grundfähigkeitsversicherung als echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung erscheinen. Doch sie zahlt nur, wenn grundlegende Fähigkeiten verloren sind, dazu gehören das Gehen und das Tragen. Diese Versicherung ist damit kein wirklicher Ersatz und bietet keine Leistungen, wenn Sie zwar noch gehen können, psychisch oder aufgrund von Rückenleiden nicht mehr belastbar sind.

BIldnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Elnur-#01:  ALPA PROD -#02: Dmytro Zinkevych

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