Vor dem Hintergrund der aktuellen Wohnungsknappheit und steigender Kosten auf dem Wohnungsmarkt hat der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz eine Sonderabschreibung für Wohngebäude beschlossen. Diese Maßnahme soll den Wohnungsbau ankurbeln und ist sowohl für Privatpersonen als auch für Investoren von großem Interesse. Bei Fragen zu den Details dieser Sonderabschreibung können sich Bauwillige und Investoren an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Armin Weber von Ecovis in München wenden, der über umfassendes Fachwissen verfügt.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Neue Regelung zur Abschreibung: Mehr Wohnraum schaffen
Um den Wohnungsmarkt anzukurbeln, hat die Bundesregierung eine Sonderabschreibung für Wohngebäude eingeführt, die auf der degressiven Abschreibung basiert. Diese Methode ermöglicht es, den Wertverlust von Anlagegütern in der Bilanz auszugleichen. Die Sonderabschreibung berücksichtigt insbesondere den Wertverlust von Gebäuden in den ersten Jahren aufgrund schnell überholter Technik. Sie ist befristet bis 2030 und gilt für die nächsten sechs Jahre. Ab dem 1. Oktober 2023 können Bauherren jährlich sechs Prozent der Investitionskosten ohne Obergrenzen von der Steuer abziehen.
Sonderabschreibung: Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?
Sonderabschreibung für neu erworbene Wohngebäude verfügbar
Zeitliche Vorgaben für Baubeginn und Kaufabschluss festgelegt
Effektive Abschreibungsmöglichkeiten: Ein praxisnahes Beispiel
Investitionskosten senken mit degressiver Abschreibung
Angenommen, die Kosten für das Wohngebäude belaufen sich auf 600.000 Euro. Durch die Anwendung der degressiven Abschreibung können Bauherren in den ersten beiden Jahren jeweils 6 Prozent der Investitionskosten von der Steuer absetzen. Das ergibt eine Abschreibung von 36.000 Euro im ersten Jahr und 33.840 Euro im zweiten Jahr. Nach zwei Jahren beträgt der Restwert des Gebäudes 530.160 Euro.
Wachstumschancengesetz: Anreize für Wohnungsneubau
Sonderabschreibung für Wohngebäude: 33.840 Euro im Jahr
Degressive Abschreibung: Restwert bei 564.000 Euro
Lineare Abschreibung: Kontinuierlicher Wertverlust von 3 Prozent
Wohnungsnot: Regierung fördert bezahlbares Wohnen
18.000 Euro Steuerersparnis durch Abschreibungsoption
Restwert verringert sich auf 564.000 Euro
Bauwirtschaft profitiert von Sonderabschreibung für Wohngebäude
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch Sonderabschreibung
Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung beinhaltet eine Sonderabschreibung für Wohngebäude, die einen wichtigen Impuls für die Bauwirtschaft darstellt. Bauwillige und Investoren können von dieser Maßnahme profitieren. Durch die Möglichkeit, jährlich bis zu sechs Prozent der Investitionskosten ohne Obergrenzen von der Steuer abzuschreiben, wird der Bau neuer Wohngebäude finanziell erleichtert. Dies trägt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur zukunftsgerechten Entwicklung des Wohnungsmarktes bei. Armin Weber von Ecovis in München betont die Relevanz dieser Sonderabschreibung für alle Interessierten im Bau- und Investitionsbereich.
Mit der Einführung der Sonderabschreibung für Wohngebäude wird eine attraktive Option geschaffen, um den Wohnungsbau voranzutreiben und den steigenden Bedarf an Wohnraum zu decken. Bauwillige und Investoren haben die Möglichkeit, von den Vorteilen der degressiven Abschreibung zu profitieren und somit einen wichtigen Beitrag zur Lösung der aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu leisten.