Das Bundesfinanzministerium hat das „Wachstumschancengesetz“ entworfen, welches steuerliche Entlastungen vorsieht.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Sechs Millionen Beschäftigte profitieren von Mindestlohnsteigerung 2024
Laut „Payback“ wird der Mindestlohn in Deutschland ab dem 1. Januar 2024 um 41 Cent erhöht. Die neue Stundenrate beträgt dann 12,41 Euro und steigt im Jahr 2025 weiter auf 12,82 Euro an. Rund sechs Millionen Beschäftigte werden von dieser Anpassung profitieren.
Bundesfinanzministerium plant steuerliche Änderungen mit neuem Gesetz
Das „Wachstumschancengesetz“ des Bundesfinanzministeriums sieht umfangreiche steuerliche Erleichterungen vor. Obwohl das Gesetz noch nicht endgültig beschlossen ist, wurden bereits einige Änderungen festgelegt.
- Ab dem Jahr 2024 sollen die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand von 14 Euro auf 15 Euro erhöht werden
- Arbeitnehmer erhalten bei Betriebsveranstaltungen einen Freibetrag von 150 Euro anstatt bisher 110 Euro
- Die Grenze für abziehbare Geschenke an Geschäftspartner könnte von 35 Euro auf 50 Euro erhöht werden
- Möglicherweise werden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ab 2024 bis zu 1.000 Euro steuerfrei gestellt
- Es besteht die Möglichkeit, dass die Höchstgrenze für den Verkauf von persönlichem Eigentum von 600 auf 1.000 Euro steigt
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherung ab 2024
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2024 die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung angehoben werden sollen. Im Westen Deutschlands soll die Grenze bei 7.550 Euro im Monat liegen, im Osten bei 7.450 Euro im Monat. Damit liegt das Jahreseinkommen, um die Beitragsbemessungsgrenze zu erreichen, im Westen bei 90.600 Euro und im Osten bei 89.400 Euro.
- Im Westen Deutschlands liegt die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 7.550 Euro pro Monat
- Im Osten Deutschlands liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei monatlich 7.450 Euro
Um in Deutschland im Westen die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung zu erreichen, muss ein Jahreseinkommen von 90.600 Euro vorliegen. Im Osten liegt die Grenze etwas niedriger bei 89.400 Euro. Für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze sowohl im Westen als auch im Osten 5.175 Euro pro Monat. Dies entspricht einem Jahreseinkommen von 62.100 Euro.
Änderungen ab 2024: Höhere Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 5.775 Euro pro Monat bzw. 69.300 Euro pro Jahr angehoben. Diese Grenze gibt an, bis zu welchem Bruttoeinkommen eine Person automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, steht es der Person frei, sich privat oder gesetzlich zu versichern. Die Versicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet.
Elterngeld: Einkommensgrenze für staatliche Leistung wird gesenkt
Die geplante Änderung des Elterngeldes betrifft ab dem 1. Januar 2024 sowohl Alleinerziehende als auch Paare. Die Einkommensgrenze für die staatliche Lohnersatzleistung könnte auf 150.000 Euro gesenkt werden. Rund 60.000 Eltern würden von dieser Änderung betroffen sein und kein Elterngeld mehr erhalten. Dadurch sollen Eltern mit höheren Einkommen weniger staatliche Unterstützung erhalten, was die Möglichkeit eröffnet, das freiwerdende Geld anderweitig einzusetzen.
Rentenerhöhung ab Juli 2024: Drei Millionen Bezieher profitieren
Eine Rentenerhöhung ab Juli 2024 wird etwa drei Millionen Beziehern einer Erwerbsminderungsrente zugutekommen. Dabei ist kein gesonderter Antrag erforderlich, da die Rentenversicherung die berechtigten Personen automatisch ermittelt und den Zuschlag ohne Antrag auszahlt. Die Höhe des Zuschlags variiert je nach Rentenbeginn, entweder 7,5 Prozent für Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014 oder 4,5 Prozent für Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018.
- Rentner, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014 liegt, bekommen einen Aufschlag von 7,5 Prozent
- Personen, die in den genannten Zeiträumen in Rente gegangen sind, profitieren von einem Zusatzbetrag von 4,5 Prozent
Das Jahr 2024 bringt in Deutschland zahlreiche finanzielle Änderungen mit sich, die potenziell große Auswirkungen auf das Einkommen und die finanzielle Situation verschiedener Bevölkerungsgruppen haben können. Um keine finanziellen Nachteile zu erleiden, ist es ratsam, sich über diese Veränderungen im Detail zu informieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Insgesamt bringen die geplanten Änderungen jedoch viele Vorteile und verbessern die finanzielle Situation vieler Menschen in Deutschland.