Arbeitnehmer, die als Handelsvertreter im Nebenberuf arbeiten, üben eine Nebentätigkeit aus, um ein zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften oder sich sukzessive eine selbstständige Existenz aufzubauen. Dabei sind jedoch einige Aspekte zu beachten
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Handelsvertreter – Selbstständiger Vertriebspartner für Unternehmen
Ein Handelsvertreter ist eine selbstständige Vertriebsfachkraft, die im Auftrag von Unternehmen Waren oder Dienstleistungen verkauft. Dabei handelt er oder sie nicht als Angestellter, sondern als freier Unternehmer, der auf Provisionsbasis arbeitet. Handelsvertreter sind in verschiedenen Branchen tätig, von Industrie und Handel bis hin zu Finanz- und Versicherungsdienstleistungen.
Aufgaben eines Handelsvertreters
Die Hauptaufgabe eines Handelsvertreters ist es, neue Kunden zu gewinnen und bestehende Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Zu den typischen Tätigkeiten gehören:
- Akquise neuer Kunden und Aufbau eines eigenen Netzwerks
- Beratung und Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen
- Pflege von Kundenkontakten und langfristige Betreuung
- Vertragsverhandlungen und Abschluss von Geschäften
- Marktanalyse und Identifikation von Vertriebspotenzialen
Vergütung und Arbeitsweise
Handelsvertreter arbeiten in der Regel auf Provisionsbasis, d. h. sie erhalten einen prozentualen Anteil am Umsatz, den sie generieren. Dies bedeutet, dass ihr Einkommen direkt von ihrem Verkaufserfolg abhängt. Manche Unternehmen bieten zusätzlich Fixvergütungen oder Bonussysteme an.
Da Handelsvertreter selbstständig tätig sind, können sie ihre Arbeitszeit frei einteilen und haben große unternehmerische Freiheit – allerdings auch die Verantwortung für ihre eigenen Finanzen, Steuern und Sozialversicherungen.
Voraussetzungen und Fähigkeiten
Um als Handelsvertreter erfolgreich zu sein, sind folgende Fähigkeiten besonders wichtig:
- Verkaufstalent und Verhandlungsgeschick
- Kommunikationsstärke und Überzeugungskraft
- Eigenmotivation und unternehmerisches Denken
- Kenntnisse über Produkte, Märkte und Zielgruppen
- Reisebereitschaft und Flexibilität
Vorteile und Herausforderungen des Berufs
✔ Vorteile:
- Hohe Verdienstmöglichkeiten durch leistungsabhängige Provisionen
- Selbstständiges Arbeiten mit freier Zeiteinteilung
- Vielfältige Branchen und Produkte möglich
❌ Herausforderungen:
- Kein festes Gehalt, daher schwankendes Einkommen
- Hoher Eigenaufwand für Akquise und Kundenpflege
- Eigenverantwortung für Versicherungen und Steuern
Handelsvertreter im Nebenberuf: Möglichkeiten und Grenzen
Viele Arbeitnehmer suchen nach einer Möglichkeit, einen Nebenberuf auszuüben, um sich ein zweites berufliches Standbein zu schaffen und ihr Einkommen zu erhöhen. Neben dem monetären Aspekt bietet eine nebenberufliche Tätigkeit außerdem die Chance, zunächst in einen anderen Beruf hineinzuschnuppern, um dann vielleicht mittelfristig den Nebenberuf zum Hauptberuf zu machen. Eine sehr beliebte Nebentätigkeit ist die des Handelsvertreters.
Bei dieser Tätigkeit kann man als Unternehmer selbstständig arbeiten und sich die Zeit frei einteilen. Wer als Vertreter nebenberuflich arbeitet, muss jedoch einige rechtliche Aspekte beachten. Das betrifft den Umfang der Nebentätigkeit, Fragen der Besteuerung und der Sozialversicherungspflicht.
Video: Mein Start als Verkäufer: Wie ich Handelsvertreter wurde und wie du es werden kannst!
Handelsvertreter im Nebenberuf: Besonderheiten
Die Arbeit eines Handelsvertreters kann auch nebenberuflich ausgeübt werden und wird in diesem Fall in Paragraph 92 b HGB geregelt. Im Gegensatz zum hauptberuflichen ist der nebenberufliche Handelsvertreter nicht ausschließlich oder zumindest überwiegend als Vertreter tätig, sondern übt einen anderen Hauptberuf aus. Auch Hausfrauen, Rentner oder Studenten können nebenberuflich als Vertreter tätig werden.
Für die Einordnung der Handelsvertretertätigkeit als nebenberuflich ist entscheidend, dass diese Arbeit nicht überwiegend ausgeübt wird. Außerdem darf mit dieser Berufstätigkeit nicht der überwiegende Teil des Bruttoeinkommens erwirtschaftet werden. Der Hauptteil des Einkommens wird also mit einer anderen Tätigkeit erzielt.
Für nebenberufliche Vertreter gelten einige Sonderbedingungen:
- keine vorgeschriebenen Kündigungsfristen
- keine Mindestkündigungsfrist
- kein Ausgleichsanspruch
- Möglichkeit des Ausschlusses eines Anspruchs auf Provisionsvorschuss

Das Berufsbild des Handelsvertreters ist in Paragraph 84 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) genauer definiert. (#01)
Abgrenzung Handelsvertreter: Absatzmittler (ABS)
Absatzmittler sind eigenständige Unternehmen, die innerhalb der Absatzkette zwischen den Produzenten und den Abnehmern agieren. Im Gegensatz zu den Handelsvertretern erwerben die ABS das Eigentum an der zu vermittelnden Ware. ABS tragen somit ein Vermögensrisiko, beispielsweise in Form des Lagerrisikos. Absatzmittler sind also anders als Vertreter rechtlich und meist auch wirtschaftlich selbstständig. Typische Beispiele für Absatzmittler sind Einzel- und Großhandelsunternehmen.
Welche Regeln gelten für die Sozialversicherungspflicht?
Handelt es sich bei der Arbeit als Handelsvertreter tatsächlich um einen Nebenberuf, müssen für die dort erzielten Einnahmen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Die Sozialversicherungspflicht wird durch die Pflichtbeiträge für den Hauptberuf erfüllt.
Ausnahme: Rentenversicherungspflicht
Wer als nebenberuflicher Vertreter nur für ein Unternehmen tätig ist, gilt als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger und muss aus diesem Grund auf die erzielten Nebeneinnahmen Rentenversicherungsbeiträge bezahlen.
Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen jedoch bei der Nebentätigkeit nicht zusätzlich an. Lediglich das Thema Unfallversicherung sollte näher betrachtet werden. Die Beiträge, die im Rahmen des Hauptberufs bezahlt werden, sorgen nur für einen Versicherungsschutz bei der Ausübung des Hauptberufs. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, privat eine Unfallversicherung abzuschließen, um in jedem Fall geschützt zu ein.

Jeder, der selbstständig arbeitet und nicht unter die Berufsgruppe der Freiberufler fällt, muss ein Gewerbe beim für ihn zuständigen Gewerbeamt anmelden. (#02)
Muss ein Gewerbe angemeldet werden?
Jeder, der selbstständig arbeitet und nicht unter die Berufsgruppe der Freiberufler fällt, muss ein Gewerbe beim für ihn zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das Gewerbeamt übernimmt dann die Meldung beim Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und der IHK (Industrie- und Handelskammer).
Muss der Arbeitgeber die Ausübung des Nebenberufs genehmigen?
Jeder Arbeitnehmer darf einen selbstständigen Nebenberuf ausüben. Es ist jedoch empfehlenswert, mit dem Arbeitgeber über die Pläne zu sprechen.
Dieser darf dann Einwände erheben, wenn:
- negative Auswirkungen auf den Hauptberuf zu befürchten sind
- eine Konkurrenz besteht
- Haupt- und Nebenjob nicht klar abgegrenzt werden können
- Urlaub oder Krankheitstage für den Nebenjob verwendet werden
Trifft einer der genannten Punkte zu, kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen oder den Arbeitsvertrag kündigen.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Nebentätigkeit?
Einkünfte, die man als selbstständiger Handelsvertreter erzielt, unterliegen der Einkommenssteuer. Es ist jedoch nicht nötig, eine doppelte Buchführung anzulegen, sondern es reicht aus, bei der jährlichen Steuererklärung eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorzulegen.
In der EÜR werden die Provisionen den Ausgaben, die mit der Nebentätigkeit zusammenhängen (beispielsweise Fahrkosten, Büromaterial, Fachliteratur) gegenübergestellt, um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln.

Da Handelsvertreter eine Unterstützung von den Firmen erhalten, für die sie Verträge vermitteln, ist dies eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, sich ein selbstständiges Standbein aufzubauen. (#03)
Welche Risiken sind mit der selbstständigen Nebentätigkeit verbunden?
Etwas dazuzuverdienen, ist für viele Arbeitnehmer eine reizvolle Perspektive. Außerdem bietet die Nebentätigkeit eine Möglichkeit, einen anderen Beruf kennenzulernen, ohne sofort die Sicherheit des Hauptberufs aufzugeben. Weitet sich die Nebentätigkeit allerdings zur Haupttätigkeit aus, hat dies Konsequenzen für die Sozialversicherungspflicht und die Besteuerung.
Da Handelsvertreter eine Unterstützung von den Firmen erhalten, für die sie Verträge vermitteln, ist dies eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, sich ein selbstständiges Standbein aufzubauen. Dennoch sollte beachtet werden, dass der nebenberufliche Handelsvertreter weniger Rechte hat als ein hauptberuflicher. Das betrifft die Kündigungsfristen und den Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Die Kündigungsfristen können auf einen Monat begrenzt werden und sind somit wesentlich kürzer als im Falle der hauptberuflichen Vertretertätigkeit.
Video: Handelsvertreter: Selbstständig machen im Vertrieb – Wie geht das? | Q&A
Fehlender Ausgleichsanspruch kontra gute Verdienstchancen
Beenden Handelsvertreter die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen, haben sie einen Ausgleichsanspruch. Dieser Anspruch ist damit begründet, dass das Unternehmen mit den vom Vertreter betreuten Kunden weiterhin Verträge abschließen kann. Einen derartigen Anspruch besitzen Vertreter im Nebenberuf nicht. Sie werden nicht über das Ende der vertraglichen Zusammenarbeit hinaus dafür vergütet, dass sie einen Kundenstamm aufgebaut und betreut haben. Darin besteht ein wesentlicher Unterschied zum hauptberuflichen Vertreter.
Nebenberuflich als Vertreter zu arbeiten, bietet jedoch gute Chancen auf ein zusätzliches Einkommen und ist deshalb für viele Arbeitnehmer, aber auch für Hausfrauen, Studenten oder Rentner eine reizvolle Alternative zur Aufnahme eines angestellten Nebenjobs. Vorteilhaft sind vor allem die freie Zeiteinteilung und die Flexibilität. In stressigen Zeiten kann der Nebenjob weniger intensiv ausgeübt werden, was bei einer Arbeit als Angestellter nicht möglich wäre.
Fazit: Handelsvertreter im Nebenberuf: Flexible Zusatzeinnahme mit Potenzial
Der Beruf des Handelsvertreters eignet sich nicht nur für Vollzeit-Selbstständige, sondern bietet auch im Nebenberuf attraktive Möglichkeiten, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen. Durch die flexible Zeiteinteilung können Handelsvertreter neben ihrem Hauptberuf neue Geschäftskontakte knüpfen, Vertriebserfahrung sammeln und ihr Einkommen durch Provisionen steigern.
Besonders für Personen mit einem Talent für Verkauf und Kommunikation kann die nebenberufliche Tätigkeit als Handelsvertreter ein erster Schritt in die Selbstständigkeit sein. Gleichzeitig ist sie eine Chance, ohne großes finanzielles Risiko neue Branchen zu entdecken und sich ein eigenes Netzwerk aufzubauen. Allerdings erfordert der Erfolg als nebenberuflicher Handelsvertreter Disziplin, Eigeninitiative und eine gute Organisation, da die Tätigkeit mit dem Hauptberuf in Einklang gebracht werden muss. Zudem sollten steuerliche und rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere wenn die Provisionseinnahmen steigen. Als Nebenberuf bietet der Handelsvertreter-Job viel Flexibilität und gute Verdienstmöglichkeiten, ist jedoch mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung verbunden. Wer kommunikativ, zielstrebig und verkaufsorientiert ist, kann sich hier ein lukratives zweites Standbein aufbauen – mit der Option, später in die hauptberufliche Selbstständigkeit zu wechseln. 🚀
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