Handelsvertreter im Nebenberuf: Chancen und Risiken

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Arbeitnehmer, die als Handelsvertreter im Nebenberuf arbeiten, üben eine Nebentätigkeit aus, um ein zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften oder sich sukzessive eine selbstständige Existenz aufzubauen. Dabei sind jedoch einige Aspekte zu beachten

Handelsvertreter im Nebenberuf: Möglichkeiten und Grenzen

Viele Arbeitnehmer suchen nach einer Möglichkeit, einen Nebenberuf auszuüben, um sich ein zweites berufliches Standbein zu schaffen und ihr Einkommen zu erhöhen. Neben dem monetären Aspekt bietet eine nebenberufliche Tätigkeit außerdem die Chance, zunächst in einen anderen Beruf hineinzuschnuppern, um dann vielleicht mittelfristig den Nebenberuf zum Hauptberuf zu machen. Eine sehr beliebte Nebentätigkeit ist die des Handelsvertreters.

Bei dieser Tätigkeit kann man als Unternehmer selbstständig arbeiten und sich die Zeit frei einteilen. Wer als Vertreter nebenberuflich arbeitet, muss jedoch einige rechtliche Aspekte beachten. Das betrifft den Umfang der Nebentätigkeit, Fragen der Besteuerung und der Sozialversicherungspflicht.

Video: Mein Start als Verkäufer: Wie ich Handelsvertreter wurde und wie du es werden kannst!

Handelsvertreter: Wie sieht das Berufsbild aus?

Das Berufsbild des Handelsvertreters ist in Paragraph 84 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) genauer definiert. Demnach ist derjenige ein Handelsvertreter, der selbstständig gewerbetreibend ist und als solcher für andere Unternehmer Geschäfte vermittelt oder diese sogar in deren Name rechtsverbindlich abschließt. Als selbstständig gilt eine Arbeit dann, wenn die Zeiteinteilung frei ist und die Arbeitstätigkeit darüber hinaus frei gestaltet werden kann. Außerdem ist ein Kennzeichen der Selbstständigkeit das Tragen des unternehmerischen Risikos.

Viele Menschen reizt es, selbstständig und unternehmerisch zu arbeiten. Als Vertreter haben sie zudem den Vorteil, mit etablierten Unternehmen zusammenzuarbeiten und für diese Firmen stellvertretend Geschäfte abzuschließen. Die Vermittlungstätigkeit wird mit Provisionen honoriert. Durch die Vertragsbeziehung mit den Unternehmen haben Vertreter ein gewisses Maß an Sicherheit und benötigen außerdem keine Geschäftsidee. Die Unterstützung der Unternehmen, die ihrerseits ein Interesse daran haben, dass der Vertreter erfolgreich ist, ist ein weiterer Pluspunkt dieser Berufstätigkeit. Vertreter können Werbemittel, Verkaufsinstrumente und nicht zuletzt einen bestehenden Kundenstamm nutzen. Oft werden sie auf Weiterbildungsseminaren der Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen sie vermitteln, geschult.

Handelsvertreter im Nebenberuf: Besonderheiten

Die Arbeit eines Handelsvertreters kann auch nebenberuflich ausgeübt werden und wird in diesem Fall in Paragraph 92 b HGB geregelt. Im Gegensatz zum hauptberuflichen ist der nebenberufliche Handelsvertreter nicht ausschließlich oder zumindest überwiegend als Vertreter tätig, sondern übt einen anderen Hauptberuf aus. Auch Hausfrauen, Rentner oder Studenten können nebenberuflich als Vertreter tätig werden.

Für die Einordnung der Handelsvertretertätigkeit als nebenberuflich ist entscheidend, dass diese Arbeit nicht überwiegend ausgeübt wird. Außerdem darf mit dieser Berufstätigkeit nicht der überwiegende Teil des Bruttoeinkommens erwirtschaftet werden. Der Hauptteil des Einkommens wird also mit einer anderen Tätigkeit erzielt.

Für nebenberufliche Vertreter gelten einige Sonderbedingungen:

  • keine vorgeschriebenen Kündigungsfristen
  • keine Mindestkündigungsfrist
  • kein Ausgleichsanspruch
  • Möglichkeit des Ausschlusses eines Anspruchs auf Provisionsvorschuss
Das Berufsbild des Handelsvertreters ist in Paragraph 84 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) genauer definiert. (#01)

Das Berufsbild des Handelsvertreters ist in Paragraph 84 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) genauer definiert. (#01)

Abgrenzung Handelsvertreter: Absatzmittler (ABS)

Absatzmittler sind eigenständige Unternehmen, die innerhalb der Absatzkette zwischen den Produzenten und den Abnehmern agieren. Im Gegensatz zu den Handelsvertretern erwerben die ABS das Eigentum an der zu vermittelnden Ware. ABS tragen somit ein Vermögensrisiko, beispielsweise in Form des Lagerrisikos. Absatzmittler sind also anders als Vertreter rechtlich und meist auch wirtschaftlich selbstständig. Typische Beispiele für Absatzmittler sind Einzel- und Großhandelsunternehmen.

Welche Regeln gelten für die Sozialversicherungspflicht?

Handelt es sich bei der Arbeit als Handelsvertreter tatsächlich um einen Nebenberuf, müssen für die dort erzielten Einnahmen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Die Sozialversicherungspflicht wird durch die Pflichtbeiträge für den Hauptberuf erfüllt.

Ausnahme: Rentenversicherungspflicht

Wer als nebenberuflicher Vertreter nur für ein Unternehmen tätig ist, gilt als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger und muss aus diesem Grund auf die erzielten Nebeneinnahmen Rentenversicherungsbeiträge bezahlen.

Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen jedoch bei der Nebentätigkeit nicht zusätzlich an. Lediglich das Thema Unfallversicherung sollte näher betrachtet werden. Die Beiträge, die im Rahmen des Hauptberufs bezahlt werden, sorgen nur für einen Versicherungsschutz bei der Ausübung des Hauptberufs. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, privat eine Unfallversicherung abzuschließen, um in jedem Fall geschützt zu ein.

Jeder, der selbstständig arbeitet und nicht unter die Berufsgruppe der Freiberufler fällt, muss ein Gewerbe beim für ihn zuständigen Gewerbeamt anmelden. (#02)

Jeder, der selbstständig arbeitet und nicht unter die Berufsgruppe der Freiberufler fällt, muss ein Gewerbe beim für ihn zuständigen Gewerbeamt anmelden. (#02)

Muss ein Gewerbe angemeldet werden?

Jeder, der selbstständig arbeitet und nicht unter die Berufsgruppe der Freiberufler fällt, muss ein Gewerbe beim für ihn zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das Gewerbeamt übernimmt dann die Meldung beim Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und der IHK (Industrie- und Handelskammer).

Muss der Arbeitgeber die Ausübung des Nebenberufs genehmigen?

Jeder Arbeitnehmer darf einen selbstständigen Nebenberuf ausüben. Es ist jedoch empfehlenswert, mit dem Arbeitgeber über die Pläne zu sprechen.

Dieser darf dann Einwände erheben, wenn:

  • negative Auswirkungen auf den Hauptberuf zu befürchten sind
  • eine Konkurrenz besteht
  • Haupt- und Nebenjob nicht klar abgegrenzt werden können
  • Urlaub oder Krankheitstage für den Nebenjob verwendet werden

Trifft einer der genannten Punkte zu, kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen oder den Arbeitsvertrag kündigen.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Nebentätigkeit?

Einkünfte, die man als selbstständiger Handelsvertreter erzielt, unterliegen der Einkommenssteuer. Es ist jedoch nicht nötig, eine doppelte Buchführung anzulegen, sondern es reicht aus, bei der jährlichen Steuererklärung eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorzulegen.

In der EÜR werden die Provisionen den Ausgaben, die mit der Nebentätigkeit zusammenhängen (beispielsweise Fahrkosten, Büromaterial, Fachliteratur) gegenübergestellt, um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln.

Da Handelsvertreter eine Unterstützung von den Firmen erhalten, für die sie Verträge vermitteln, ist dies eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, sich ein selbstständiges Standbein aufzubauen. (#03)

Da Handelsvertreter eine Unterstützung von den Firmen erhalten, für die sie Verträge vermitteln, ist dies eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, sich ein selbstständiges Standbein aufzubauen. (#03)

Welche Risiken sind mit der selbstständigen Nebentätigkeit verbunden?

Etwas dazuzuverdienen, ist für viele Arbeitnehmer eine reizvolle Perspektive. Außerdem bietet die Nebentätigkeit eine Möglichkeit, einen anderen Beruf kennenzulernen, ohne sofort die Sicherheit des Hauptberufs aufzugeben. Weitet sich die Nebentätigkeit allerdings zur Haupttätigkeit aus, hat dies Konsequenzen für die Sozialversicherungspflicht und die Besteuerung.

Da Handelsvertreter eine Unterstützung von den Firmen erhalten, für die sie Verträge vermitteln, ist dies eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, sich ein selbstständiges Standbein aufzubauen. Dennoch sollte beachtet werden, dass der nebenberufliche Handelsvertreter weniger Rechte hat als ein hauptberuflicher. Das betrifft die Kündigungsfristen und den Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Die Kündigungsfristen können auf einen Monat begrenzt werden und sind somit wesentlich kürzer als im Falle der hauptberuflichen Vertretertätigkeit.

Video: Handelsvertreter: Selbstständig machen im Vertrieb – Wie geht das? | Q&A

Fehlender Ausgleichsanspruch kontra gute Verdienstchancen

Beenden Handelsvertreter die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen, haben sie einen Ausgleichsanspruch. Dieser Anspruch ist damit begründet, dass das Unternehmen mit den vom Vertreter betreuten Kunden weiterhin Verträge abschließen kann. Einen derartigen Anspruch besitzen Vertreter im Nebenberuf nicht. Sie werden nicht über das Ende der vertraglichen Zusammenarbeit hinaus dafür vergütet, dass sie einen Kundenstamm aufgebaut und betreut haben. Darin besteht ein wesentlicher Unterschied zum hauptberuflichen Vertreter.

Nebenberuflich als Vertreter zu arbeiten, bietet jedoch gute Chancen auf ein zusätzliches Einkommen und ist deshalb für viele Arbeitnehmer, aber auch für Hausfrauen, Studenten oder Rentner eine reizvolle Alternative zur Aufnahme eines angestellten Nebenjobs. Vorteilhaft sind vor allem die freie Zeiteinteilung und die Flexibilität. In stressigen Zeiten kann der Nebenjob weniger intensiv ausgeübt werden, was bei einer Arbeit als Angestellter nicht möglich wäre.


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