Der Jahresurlaubsanspruch ist des Arbeitnehmers liebstes Kleinod. In vielen Unternehmen ist es üblich, den Jahresurlaub bereits zu Beginn des Jahres einzureichen. Für eine effektive Planung ist dies tatsächlich hilfreich. Arbeitnehmer sollten jedoch ihre Rechte und auch Pflichten kennen, wenn sie ihren Urlaub planen oder mit dem Arbeitgeber über den Jahresurlaubsanspruch verhandeln.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
1. Jahresurlaubsanspruch: der schnelle Überblick
- Die gesetzlichen Grundlagen für den Jahresurlaubsanspruch können im Bundesurlaubsgesetz nachgelesen werden. Hier ist vermerkt, dass der Jahresurlaubsanspruch bei 24 Werktagen oder 20 Arbeitstagen liegt.
- Arbeitnehmer können bei ihrem Arbeitgeber einen Urlaub einreichen, der wenigstens 12 zusammenhängende Werktage enthält. Eine Ablehnung ist nur aus wenigen Gründen möglich.
- Der Erholungsurlaub wird durch den Arbeitgeber mit einem Urlaubsentgelt bezahlt.
- Liegen dringende betriebliche Gründe vor, kann der Arbeitgeber den Urlaub ablehnen.
- Der Jahresurlaubsanspruch verfällt auch bei einer Kündigung nicht.
- Wird Urlaub mit in das neue Kalenderjahr genommen, muss er innerhalb der ersten drei Monate genommen werden.
2. Was bringt mir das Bundesurlaubsgesetz?
Geht es um den Jahresurlaubsanspruch, sollten Arbeitnehmer einen Blick in das Bundesurlaubsgesetz werfen. Dieses gibt es bereits seit 1963. Es wurde zusammengestellt, damit Arbeitnehmer ihre Rechte in Bezug auf den Jahresurlaub kennen. Der Mindest-Jahresurlaubsanspruch wird in dem Gesetz in Werktagen angegeben. Er hat eine Höhe von 24 Werktagen. Diese rechtliche Grundlage gilt für Arbeiter und auch Angestellte, für Praktikanten und für Auszubildende.
Wichtig zu wissen ist, dass auch arbeitnehmerähnliche Personen einen Anspruch auf den genannten Jahresurlaub haben. Sie sind zwar nicht bei einem Unternehmen angestellt. Sie befinden sich jedoch in einer Abhängigkeit zu diesem. Aus diesem Grund können sie einen Jahresurlaubsanspruch geltend machen.
Innerhalb des Bundesurlaubsgesetzes sind auch Sonderregelungen zu finden, die sich auf Arbeitnehmer unter 18 Jahren beziehen. Zudem haben Personen mit einer Behinderung ebenfalls einen gesonderten Jahresurlaubsanspruch.
3. Welchen Jahresurlaubsanspruch gibt es nach dem Bundesurlaubsgesetz?
Um zu erfahren, welchen Jahresurlaubsanspruch Arbeitnehmer haben, lohnt sich ein Blick in § 3 des Bundesurlaubsgesetzes. Hier ist der Grundanspruch in einer Höhe von 24 Werktagen festgehalten. Dies ist der Mindesturlaub. In Deutschland liegt die durchschnittliche Anzahl der Urlaubstage für einen Angestellten in Vollzeit bei 30 Tagen. Grundsätzlich haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Möglichkeit, in die Verhandlung zu gehen.
Bei Einstellungsgesprächen ist der Jahresurlaubsanspruch auch meist ein Thema. Viele Unternehmen haben ihre eigenen Werksverträge und halten den Anspruch in diesen fest. Wichtig ist, dass der Jahresurlaubsanspruch nicht unter die gesetzliche Vorgabe fallen darf. Weniger als 24 Werktage sind nicht rechtens.
Wenn ein Arbeitgeber die Anzahl beim Jahresurlaub verändert, muss er sich an das Prinzip der Unabdingbarkeit halten. Dieses besagt, dass sich alle Arbeitgeber an die gesetzlichen Bestimmungen halten müssen, die für den Jahresurlaub festgelegt sind. Wer diesen in der Höhe verändern möchte, darf nur nach oben gehen, nicht jedoch weiter nach unten. Der Mindestanspruch muss dem Arbeitnehmer jederzeit gewährt werden.
4. Wie kann ich den Jahresurlaubsanspruch berechnen?
Einer der wichtigsten Begriffe im Bundesurlaubsgesetz, sind die Werktage. Um feststellen zu können, wie hoch der eigene Anspruch ist, muss erst einmal klargestellt werden, was unter Werktagen zu verstehen ist. Werktage sind:
- Kalendertage
- alle Kalendertage, die nicht Sonntage sind
- alle Kalendertage, die kein gesetzlicher Feiertag sind
- alle Samstage, die kein gesetzlicher Feiertag sind
Eine Berechnung beim Jahresurlaubsanspruch ist dann notwendig, wenn ein Arbeitnehmer weniger Arbeitstage als Werktage pro Woche hat. Wenn ein Arbeitnehmer also nur vier oder fünf Tage die Woche arbeitet, hat die Woche zwar sechs Werktage, aber nur fünf Arbeitstage. Damit hat der Arbeitnehmer nicht mehr den Anspruch auf 24 Urlaubstage.
Die Regeln für die Berechnung sind im § 3 BUrlG zu finden. Damit die Berechnung erfolgen kann, muss geprüft werden, wie viele Arbeitstage der Arbeitnehmer pro Woche hat.
Formel für die Berechnung: Bei beispielsweise einer Woche mit fünf Arbeitstagen berechnen wir den Jahresurlaubsanspruch so:
24 Urlaubstage / 6 = 4 Urlaubstage
4 Urlaubstage * 5 Arbeitstage = 20 Urlaubstage
Im genannten Beispiel hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf 20 Urlaubstage.
Oft ist die Berechnung allerdings gar nicht notwendig. Grund dafür ist, dass die meisten Arbeitgeber bereits mit Arbeitstagen rechnen, wenn sie den Urlaub angeben. Dadurch passen sie den Urlaub direkt an die Anzahl an Arbeitstagen an, die der Arbeitnehmer hat. Dennoch sollten Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag genau lesen und prüfen, wie viele Urlaubstage ihnen denn nun gewährt werden.
Eine der Grundlagen für die Berechnung ist die Samstagsregelung. Diese besagt, dass bei der Berechnung keine Unterschiede gemacht werden, wie viele Samstage der Arbeitnehmer arbeitet. Muss er an Samstagen arbeiten, gehören diese auch zu den Arbeitstagen und sind beim Urlaub zu berücksichtigen.
5. Teilzeitbeschäftigung: so sieht der Jahresurlaubsanspruch aus
In Bezug auf den Urlaubsanspruch, der im Bundesurlaubsgesetz festgehalten ist, werden in erster Linie Vollzeitkräfte in den Fokus gestellt. Wer jedoch bei einem Arbeitgeber nur Teilzeit arbeitet, hat ebenfalls Interesse daran, seinen Jahresurlaubsanspruch genau zu kennen. Arbeiten Mitarbeiter im Unternehmen nur drei Tage, muss der Urlaub auch entsprechend angepasst werden. Die Grundlage für die Reduzierung ist die Anzahl an Arbeitstagen, die der Arbeitnehmer im Unternehmen verbringt oder für das Unternehmen arbeitet.
Beispiel: Berechnung des Jahresurlaubs
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Urlaubsanspruch von 25 Arbeitstagen, gilt dies für Vollzeitkräfte. Arbeitet ein Mitarbeiter nur drei Tage pro Woche, wird der Anspruch ebenfalls über eine Formel berechnet:
( 25 Tage Urlaub pro Jahr x 3 Arbeitstage pro Woche ) / 5 = 15 Tage Jahresurlaubsanspruch
Bei den fünf Tagen handelt es sich um die klassischen Arbeitstage, die das Unternehmen aufruft. Gehört der Samstag mit zu den Arbeitstagen, wird durch sechs geteilt. Auch bei Teilzeitkräften wird der Urlaubsanspruch im Vertrag normalerweise in Arbeitstagen angegeben.
6. Steht mir mein Jahresurlaubsanspruch sofort zu?
Wer in einem neuen Unternehmen zu arbeiten beginnt, der möchte natürlich nicht gleich in den Urlaub gehen. Dennoch ist es interessant zu wissen, ab wann der Anspruch auf den Jahresurlaub eigentlich besteht. Hier gibt es ebenfalls gesetzliche Vorgaben. Diese sind im § 4 Bundesurlaubsgesetz geregelt. In diesem Zusammenhang wird mit Wartezeiten gearbeitet. Diese sollen verhindern, dass Mitarbeiter, die nur kurz im Unternehmen sind, den gesamten Jahresurlaub nehmen können. Die Wartezeit ist mit sechs Monaten angesetzt. Wer sechs Monate im Unternehmen ist, der kann auch seinen Jahresurlaubsanspruch beanspruchen.
Gut zu wissen: Niemand ist vor einer Erkrankung geschützt und diese kann auch im Urlaub eintreten. Der Urlaub ist jedoch für die Erholung da und nicht, um sich auszukurieren. Meldet sich ein Arbeitnehmer im Urlaub krank und kann er ein Attest einreichen, werden die Urlaubstage nicht berechnet. Der Urlaub kann dann später genommen werden.
7. Entscheide ich selbst, wann ich meinen Urlaub nehme?
Natürlich ist es von Vorteil, wenn man als Arbeitnehmer selbst seinen Urlaub planen kann. Allerdings ist es in einem Unternehmen wichtig, sich abzusprechen und in diesem Zusammenhang auch mit den Kollegen sowie den Vorgesetzten ins Gespräch zu gehen. Im § 7 Bundesurlaubsgesetz gibt es einen Absatz, der sich mit den Urlaubswünschen beschäftigt.
Hier ist vermerkt, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich selbst entscheiden kann, wann er seinen Urlaub wie lange nehmen möchte. Dies ist jedoch nur die Basis. So kann ein Arbeitgeber den Antrag auf Urlaub auch ablehnen, wenn es dafür betriebliche Belange gibt. Diese müssen jedoch nachgewiesen werden und sich nachweislich auf das Unternehmen negativ auswirken.
Bei den betrieblichen Belangen kann der Arbeitgeber also nicht willkürlich handeln. Mögliche Belange, die ein Grund dafür sind, einen Urlaubsantrag abzulehnen, sind:
- Es wäre zu wenig Personal zu der Zeit vor Ort.
- Die Produktionsmenge kann nicht eingehalten werden.
- Es gibt weitere Arbeitnehmer, die in den Urlaub möchten.
Gerade dann, wenn Ferien vor der Tür stehen, reichen häufig mehrere Mitarbeiter für einen Zeitpunkt Urlaub ein. In dem Fall muss der Arbeitgeber eine Interessenabwägung als Grundlage für die Entscheidung heranziehen. Hier sind mehrere soziale Aspekte, die greifen können.
- Schulpflichtige Kinder beim Arbeitnehmer
- Alter der Arbeitnehmer
- Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer
- Mögliche vergangene Erkrankungen der Arbeitnehmer
- Mögliche berufstätige Partner, die keinen Urlaub nehmen können
Für den Arbeitgeber ist es hilfreich, wenn die Mitarbeiter sich selbst absprechen und sicherstellen, dass es nicht zu Engpässen im Unternehmen kommt.
Wichtig: Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, einen Urlaub von 12 Werktagen zu erhalten, die zusammenhängen. Nur aus wichtigen Gründen kann ein Antrag auf diesen Urlaub abgelehnt werden.
Wird der Urlaub nicht genehmigt, der Arbeitnehmer entscheidet sich aber für eine Selbstbeurlaubung, ist dies ein Grund für eine fristlose Kündigung.
8. Muss ein Urlaub an den Brückentagen genehmigt werden?
Mit einem Tag Urlaub gleich vier oder fünf Tage frei haben? Hier sind Brückentage die beste Basis und daher für den Arbeitnehmer auch ein wichtiger Aspekt bei der Planung. Natürlich besteht die Möglichkeit, einen Urlaub für die Brückentage einzureichen. Wird dieser allerdings abgelehnt, besteht kein Anspruch darauf, ihn dennoch zu erhalten. Aber auch hier muss eine Ablehnung begründet werden. Auch in dem Fall ist es notwendig, dass eine betriebliche Begründung vorliegt. Oft ist an den Brückentagen jedoch die Problematik gegeben, dass zu wenig Personal vor Ort ist.
9. Kündigung: was ist mit meinem Jahresurlaubsanspruch?
Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber ausgeführt werden. Auch in dem Fall kommt die Frage auf, was mit dem Jahresurlaubsanspruch passiert. Das ist gar nicht so einfach. Der Arbeitnehmer hat natürlich dennoch das Recht auf seinen Urlaub. Hier wird eine Berechnung von 2,5 Tagen monatlich angesetzt. Wer also bis März in einem Unternehmen aktiv ist, der erhält 3/12 von seinem Jahresurlaub. Diese kann er entweder in Anspruch nehmen oder eine Auszahlung erwirken.
Beginnt er ab April eine neue Stelle, stehen ihm noch 9/12 von seinem Jahresurlaub zu. Damit der neue Arbeitgeber den offenen Urlaub berechnen kann, ist es möglich, sich eine Bescheinigung vom alten Arbeitgeber ausstellen zu lassen.
Wer sich seinen Urlaub auszahlen lassen möchte, der erhält das klassische Urlaubsentgelt. Dieses wird anhand der vergangenen 13 Wochen vor dem Urlaub berechnet. Dabei wird nur das generelle Arbeitsentgelt als Basis genommen. Wenn ein Arbeitnehmer Überstunden macht und diese ausbezahlt bekommt oder auch Gratifikationen und Sonderzahlungen erhält, fließen diese in die Berechnung nicht mit ein.
Kommt es zu einer Kündigung und der gesamte Jahresurlaubsanspruch ist bereits abgegolten, muss ein neuer Arbeitgeber keinen Urlaub mehr gewähren. Dies gilt auch dann, wenn der Urlaub nicht genommen, sondern ausgezahlt wurde.
10. Der Jahresurlaubsanspruch im Todesfall
Im deutschen Erbrecht ist verankert, dass ein Jahresurlaubsanspruch nicht auf die Erben übergehen kann, wenn der Arbeitnehmer stirbt. Hier greift seit 2014 jedoch das Unionsrecht. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine Übertragung doch möglich wird. Allerdings gilt dies nicht für die Urlaubstage an sich, sondern für den Anspruch. Das heißt, die Erben können die Urlaubstage nicht nehmen und ihren Urlaub so verlängern. Eine Auszahlung des Urlaubsentgeltes ist jedoch möglich. Dieses fließt dann in die Erbmasse mit ein. Die Anforderung der Ausgleichszahlungen geht an den Arbeitgeber des Verstorbenen.
11. Ist eine Übertragung des Urlaubes in das neue Jahr möglich?
Grundsätzlich soll der Erholungsurlaub innerhalb des Jahres genommen werden. Allerdings ist dies nicht immer möglich. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können Gründe dafür haben, dass der vollständige Urlaub nicht genommen werden kann. Von einer langen Krankheit bis hin zu betrieblichen Problemen sind die Möglichkeiten vielseitig.
Eine Übertragung des Jahresurlaubsanspruches ist grundsätzlich möglich. Dies muss mit Einverständnis des Arbeitgebers geschehen. Wenn ein Teil des Urlaubes mit in das neue Jahr genommen wird, gelten jedoch bestimmte Bedingungen. So muss der Urlaub im neuen Jahr innerhalb des ersten Quartals genommen werden. Ist es nicht möglich, dies einzuhalten, kann der Arbeitnehmer eine Auszahlung beantragen. In dem Fall sollte in das direkte Gespräch mit dem Vorgesetzten gegangen werden.
12. Arbeiten im Urlaub: ist das erlaubt?
Der Urlaub für den Arbeitnehmer ist ein Erholungsurlaub. In dieser Zeit soll nicht gearbeitet werden. Wenn sich ein Arbeitnehmer im Urlaub befindet, darf er daher keiner Arbeit nachgehen, die einen geldwerten Vorteil mit sich bringt. Bemerkt der Arbeitgeber, dass ein Arbeitnehmer in seinem Urlaub arbeitet, kann dies eine Kündigung zur Folge haben. Zudem kann eine Rückforderung des Entgeltes erfolgen Diese Regelung gilt jedoch nicht für:
- ehrenamtliches Engagement
- gemeinnützige Arbeiten
- Gefälligkeitsarbeiten
- Arbeiten im Garten
- Arbeiten am Haus
Arbeiten im Garten oder auch am Haus werden als ein Ausgleich zur regulären Arbeit gesehen.
12. Welche Sonderregelungen gibt es?
Sonderregelungen sind ein Teil im Bundesurlaubsgesetz und gelten auch für den Jahresurlaubsanspruch. Dabei gibt es zwei Gruppen, die von den Sonderregelungen betroffen sind. Dies sind:
- Arbeitnehmer mit einer Behinderung
- Arbeitnehmer mit einem Alter unter 18 Jahren
Damit die Sonderregelung bei einem Arbeitnehmer greift, der eine Behinderung hat, muss diese nachgewiesen werden. In dem Fall greift die Regelung im § 208 Sozialgesetzbuch IX . Hier ist vermerkt, dass der Arbeitnehmer in dem Fall einen zusätzlichen Anspruch von fünf Tagen Urlaub pro Jahr hat. Dies gilt aber nur bei einer Vollzeit-Stelle. Arbeitet der Arbeitnehmer in Teilzeit, wird der Anspruch angepasst.
Es ist möglich, dass eine Behinderung nicht von Beginn des Arbeitsverhältnisses an bekannt ist. Wird diese erst später festgestellt, kann der Arbeitnehmer seinen Sonderanspruch auf Urlaub durchaus rückwirkend anfordern. Er kann diesen dann auch mit in das neue Kalenderjahr nehmen.
Eine weitere Sonderregelung betrifft jugendliche Arbeitnehmer. Hier gilt:
- Arbeitnehmer, die 16 Jahre oder jünger sind, erhalten 30 Urlaubstage als Jahresurlaubsanspruch.
- Arbeitnehmer, die 17 Jahre oder jünger sind, erhalten 27 Urlaubstage als Jahresurlaubsanspruch.
- Arbeitnehmer, die 18 Jahre oder jünger sind, erhalten 25 Urlaubstage als Jahresurlaubsanspruch.
13. Wie hoch ist das Urlaubsentgelt?
Die Urlaubstage aus dem Jahresurlaubsanspruch müssen durch den Arbeitgeber mit einem Entgelt bezahlt werden. Dem Arbeitnehmer darf kein Nachteil entstehen. Diese Vorgabe ist im § 11 im Bundesurlaubsgesetz zu finden. Die Höhe des Entgeltes hängt vom Einkommen des Arbeitnehmers ab. Grundsätzlich werden die 13 Arbeitswochen vor dem Urlaub für die Berechnung herangezogen.
Hier ist wichtig zu wissen, dass Sonderzahlungen nicht zur Berechnung gehören. Es ist also nicht möglich, vor dem Urlaub Überstunden zu machen, sich diese auszahlen zu lassen und anschließend ein höheres Entgelt für den Urlaub zu erhalten.
Das Urlaubsentgelt ist nicht mit dem Urlaubsgeld zu vergleichen. Das Urlaubsgeld wird durch den Arbeitgeber freiwillig gezahlt. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht.
14. Kann ich meinen Jahresurlaub in der Elternzeit geltend machen?
In der Elternzeit kann der Jahresurlaubsanspruch nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme greift in dem Moment, wo der Arbeitnehmer während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber in Teilzeit aktiv ist. Er kann dann seinen Urlaub nehmen. Wer in den Mutterschutz und die Elternzeit geht und noch einen Jahresurlaubsanspruch hat, der kann diesen nach der Elternzeit nutzen. Um diesen Anspruch auch geltend machen zu können, sollte sich bereits vorher durch den Arbeitgeber eine Bestätigung über den offenen Urlaub ausstellen lassen.
15. Bildungsurlaub als Teil vom Jahresurlaubsanspruch?
Der Bildungsurlaub ist an sich kein Teil vom Jahresurlaubsanspruch. Er steht dem Arbeitnehmer aber dennoch zu. Hier gibt es zwar in den einzelnen Ländern teilweise unterschiedliche Regelungen. Grundsätzlich beträgt der Bildungsurlaub jedoch fünf Urlaubstage pro Jahr. In einem Zeitraum von zwei Jahren, können bis zu zehn Tage für Aus- und Weiterbildungen genutzt werden. Wenn die Tage in dem Zeitraum nicht genommen werden, besteht kein Anspruch mehr darauf. Das Ansammeln von mehr als zehn Tagen für den Bildungsurlaub ist nicht möglich.
16. Fazit: Der Jahresurlaubsanspruch basiert auf rechtlichen Regelungen
Das Bundesurlaubsgesetz bildet die Basis für den Jahresurlaubsanspruch. Hier ist festgehalten, wie hoch der Mindestanspruch ist. Dennoch können Arbeitnehmer auch durchaus mehr Urlaub erhalten. Wer in die Verhandlungen mit seinem Arbeitgeber geht, sollte seine Rechte kennen. Der Erholungsurlaub ist ein Anspruch, der erfüllt werden muss. Nach oben hin besteht noch Spielraum. Grundsätzlich ist es zu empfehlen, in Bezug auf den Urlaub immer in klare Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treten. Gerade dann, wenn betriebliche Gründe vorliegen, kann der Urlaub auch abgelehnt oder verschoben werden. Mit Hilfe von direkten Absprachen sinkt das Risiko.
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