Der Mindestlohn in Deutschland steigt ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde. Diese Erhöhung um 41 Cent pro Stunde hat positive Auswirkungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem in Mini- und Midijobs. In unserem Überblick finden Unternehmen alle wichtigen Änderungen, die mit dieser Anpassung einhergehen.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Ab 2024: Höhere Verdienstgrenze für Minijobs
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Verdienstgrenze für Minijobs mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 538 Euro im Monat angehoben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Minijobs dürfen nicht mehr als diesen Betrag monatlich verdienen, um weiterhin von den steuerlichen Vorteilen eines Minijobs zu profitieren. Das Jahresentgelt ist zudem auf 6.456 Euro begrenzt, um sicherzustellen, dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Verdienstgrenze überschritten werden darf, zum Beispiel bei einer Krankheitsvertretung.
Midijob-Untergrenze steigt mit Mindestlohnerhöhung
Durch die Anpassung des Mindestlohns gibt es ab dem 1. Januar 2024 neue Gehaltsgrenzen im Midijob.
Neue Vorgaben für Midijobber ab Januar 2024
Bis zum 30. September 2022 konnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren monatliches Arbeitsentgelt nicht über 520 Euro lag, unter den alten Midijob-Bedingungen weiterhin der Versicherungspflicht nachkommen.
Ab Januar 2024 gilt die neue Regelung, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von über 538 Euro benötigen, um weiterhin kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig zu sein. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt darunter, müssen sie sich als Minijobber bei der Minijobzentrale anmelden.
Höhere Beitragsbemessungsgrenze in Kranken- und Pflegeversicherung
Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen in der Sozialversicherung für Arbeitnehmer in Deutschland. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 62.100 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass das Einkommen oberhalb dieser Grenze nicht mehr für die Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Gleichzeitig wird die Versicherungspflichtgrenze auf 69.300 Euro erhöht. Arbeitnehmer mit einem Einkommen über dieser Grenze sind nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung steigt auf 1,7 Prozent.
Ab dem 1. Januar 2024 gibt es in der Rentenversicherung neue Beitragsbemessungsgrenzen. Im Westen liegt sie dann bei 7.550 Euro und im Osten bei 7.450 Euro. Die Bezugsgrößen werden ebenfalls angepasst und betragen im Westen 3.535 Euro und im Osten 3.465 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung beträgt 45.358 Euro.
Erhöhte Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente
Personen mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen ab dem 1. Januar 2024 bis zu 18.558,75 Euro brutto im Jahr hinzuverdienen.
Änderungen bei den Sachbezugswerten für Verpflegung und Unterkunft
Mit dem Beginn des Jahres 2024 werden die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft angepasst. Der Monatswert für Verpflegung beträgt 313 Euro, während der Monatswert für Unterkunft und Miete bei 278 Euro liegt. Zudem steht ein täglicher Gesamtwert von 10,43 Euro zur Verfügung, der für Frühstück, Mittag- oder Abendessen genutzt werden kann.
Mindestlohn steigt: Was Unternehmen beachten müssen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs werden ab dem 1. Januar 2024 von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde profitieren. Diese Verbesserung ihres Verdienstes bringt jedoch auch neue Anforderungen für Unternehmen mit sich, da sie sich auf die Anpassungen in der Sozialversicherung und den neuen Verdienstgrenzen einstellen müssen.
Damit die neuen Regelungen korrekt umgesetzt werden, ist es ratsam, Expertenrat einzuholen. Die Änderungen im Mindestlohn bringen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Mini- und Midijobs spürbare Verbesserungen, indem sie mehr Geld verdienen und eine bessere soziale Absicherung erhalten. Unternehmen müssen sich jedoch auf neue Herausforderungen einstellen und ihre Arbeitspraktiken entsprechend anpassen.