Mobiles Arbeiten: Definition, Vorteile, Nachteile und was beim Homeoffice anders ist
Kölner Büromarkt 2023: Tiefpunkt seit 15 Jahren
Die Immobilienexperten von Larbig & Mortag Immobilien analysieren regelmäßig den Kölner Büromarkt und veröffentlichen detaillierte Marktberichte. Bereits im Dezember 2023 zeichnet sich ab, dass das Vermietungsergebnis für das Gesamtjahr zu den niedrigsten der letzten 15 Jahre gehören wird.
Video: VERLASSENES HOCHHAUS – 15 Etagen für Büros stehen leer
Dieser Rückgang kann auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden:
- Die wirtschaftliche Multikrise in Europa und Deutschland
- Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Gas- und Strompreise
- Rohstoffknappheit und Probleme in den Lieferketten
- Die verstärkte Umsetzung von Homeoffice-Konzepten
- Die Einführung neuer Arbeitsmodelle im Rahmen von „NewWork“
- Ein angespannter Arbeitsmarkt und der sogenannte „War of Talents“
- Büroimmobilien gelten in der Investorenbewertung als risikobehaftet
- Bemühungen zur Dekarbonisierung von Unternehmen und Gewerbeimmobilien
Insbesondere größere Unternehmen haben längere Entscheidungsprozesse, was die Nachfrage weiter in die Zukunft verschiebt.
Dieses Problem betrifft nicht nur Köln, sondern ist bundesweit in mittleren bis großen Büroflächen zu beobachten. Der Flächenumsatz in Köln wird voraussichtlich um 65 Prozent unter dem Vorjahresergebnis liegen, bei geschätzten 190.000 m² am Ende des Jahres 2023 (2022: 315.000 m²).
Die Leerstandsquote bleibt im Vergleich zur Nachfrage stabil und steigt nur leicht auf 4,3 Prozent an.
Insgesamt stehen derzeit etwa 365.000 m² Leerstandsflächen auf dem Kölner Markt zur Verfügung.
Die größten Leerstandsbereiche befinden sich in den Stadtteilen Ehrenfeld/Braunsfeld, Gremberghoven und am Butzweilerhof.
Die Innenstadt weist hingegen einen Leerstand von weniger als 2 Prozent auf. Der Anteil von Untervermietungsflächen am Gesamtleerstand beträgt schätzungsweise 15 Prozent.
Die Mieten werden voraussichtlich weiterhin auf einem hohen Niveau stabil bleiben. Die Spitzenmiete wird sich bei rund 33,70 €/m² einpendeln, während die durchschnittliche Flächenmiete auf knapp 19,00 €/m² steigen wird. Die Höchstmiete wurde bereits mit 36,00 €/m² erreicht.
Uwe Mortag, Geschäftsführer von Larbig & Mortag Immobilien, äußerte sich zu den Prognosen: „Wir erwarten einen Büroflächenumsatz in Köln von etwa 190.000 m² für das Gesamtjahr 2023.
Die genaue Bilanz wird davon abhängen, welche Mietverträge bis Mitte Januar 2024 noch abgeschlossen werden. Eine Jahresendrally mit großen Vermietungen ist jedoch unwahrscheinlich.“
Trotz der aktuellen Herausforderungen bleibt Larbig & Mortag Immobilien optimistisch für die Zukunft und betont die erfolgreiche Vermittlung von Büroflächen in Köln.
Dazu gehören Mietverträge mit der KZVK für rund 9.200 m² und der IHK Köln für etwa 13.000 m². Das Unternehmen hat seine Präsenz im Großraum Köln/Bonn weiterhin ausgebaut.
Mobiles Arbeiten: Definition
Wer ortsunabhängig Geld verdienen möchte, wird sich für ein mobiles Arbeiten entscheiden. Dabei gibt es für die betreffenden Mitarbeiter keinen festen Arbeitsplatz mehr, sondern dieser kann frei gewählt werden. Das bedeutet, dass die Arbeit auch nicht zwingend von zu Hause aus erledigt werden muss. Möglicherweise sitzt der Angestellte dann in einem Café mit Internetanbindung, arbeitet unter freiem Himmel in einem Park oder nutzt die Gegebenheiten eines Co-Working-Space. Mobiles Arbeiten meint also nichts weiter, als dass sich der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz frei aussuchen kann.
- mehr Motivation durch freie Einteilung von Arbeitszeit und -ort
- größere Zufriedenheit
- stärkere Bindung an das Unternehmen durch die höhere Zufriedenheit
- größere Leistungsbereitschaft
- geringere Kosten für den Arbeitgeber durch weniger Büroräume und Kommunikationsinfrastruktur
Was unterscheidet mobiles Arbeiten vom Homeoffice?
Arbeitgeber können Arbeitnehmer nicht einfach ins Homeoffice schicken, dafür braucht es das Einverständnis des Mitarbeiters, in seinem geschützten Raum zu Hause zu arbeiten.
Die Mobilarbeit hingegen kann auch einseitig angeordnet werden, muss allerdings arbeitsvertraglich geregelt sein.
Beim Homeoffice übernimmt das Unternehmen sämtliche Kosten, beim mobilen Arbeiten ist dies nur teilweise der Fall (oder gar nicht).
Eine Gefährdungsbeurteilung ist bei der Mobilarbeit eingeschränkt, bei der Arbeit zu Hause wird sie allerdings vorgenommen.
Versichert ist der Angestellte bei beiden Anstellungsvarianten über das Unternehmen.
Das Mobile Arbeit Gesetz: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen?
Das Gesetz für mobile Arbeit sieht vor, dass Arbeitgeber künftig mit Beschäftigen, die mobil arbeiten wollen, die Möglichkeit erörtern müssen. Sie sollen das Ziel haben, eine Vereinbarung zu treffen. Arbeitnehmer müssen ihren Wunsch auf Homeoffice mindestens drei Monate vor Beginn in Textform mitteilen.
Dabei sollen sie Beginn, Dauer, Umfang und Verteilung der mobilen Arbeit aufführen.
Wollen Arbeitgeber den Wunsch nach mobiler Arbeit ablehnen, müssen sie das spätestens drei Monate nach der Anfrage vornehmen. Und: Sie müssen begründen, warum sie das Homeoffice ablehnen. Arbeitnehmer dürfen dann frühstens nach vier Monaten einen neuen Antrag stellen.
Versäumen Arbeitgeber eine Ablehnung des mobilen Arbeitens, gilt die Homeoffice-Regelung automatisch für 6 Monate so, wie Arbeitnehmer es schriftlich beantragt haben. Das gilt auch dann, wenn Arbeitgeber den Wunsch auf mobiles Arbeiten überhaupt nicht erörtern.
Der Gesetzesentwurf für mobiles Arbeiten definiert mobile Arbeit so: Ein Arbeitnehmer arbeitet dann mobil, wenn er seine Arbeitsleistung unter Verwendung von Informationstechnologie außerhalb des Betriebs erbringt.
Dabei können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vereinbarung treffen, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsort selbst wählt, spontan den Arbeitsort wechseln kann oder es einen bestimmten Arbeitsort für das Homeoffice gibt.
Tarifvertrags- und Betriebsparteien können zusätzlich eigene Regelungen finden. Das Mobile Arbeit Gesetz soll nur für regelmäßige mobile Arbeit gelten – und nicht nur anlassbezogen sein.
Schäden an persönlichem Eigentum
: Wenn beispielsweise Ihr persönlicher Laptop oder andere Arbeitsgeräte beschädigt werden, während Sie mobil arbeiten, könnte dies nicht von der Versicherung abgedeckt sein.Unfälle außerhalb des Arbeitsplatzes
: Wenn Sie sich außerhalb des üblichen Arbeitsplatzes befinden und einen Arbeitsunfall haben, könnte es sein, dass dies nicht unter die Arbeitsunfallversicherung fällt.Haftpflichtansprüche
: Wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsplatzes versehentlich Schäden an Eigentum Dritter verursachen, könnte dies nicht durch die betriebliche Haftpflichtversicherung abgedeckt sein.
Wie flexibel ist die Nutzung von mobilem Arbeiten?
Es gibt keine einheitliche Regelung darüber, wie viele Tage pro Woche oder pro Monat mobil gearbeitet werden kann. Die Nutzung von mobilem Arbeiten variiert je nach den Bedürfnissen und Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Einige Arbeitnehmer nutzen mobiles Arbeiten beispielsweise zu 50 Prozent ihrer Arbeitszeit, andere zu 25 Prozent oder sogar zu 75 Prozent. Es ist wichtig, diese Modalitäten individuell zu klären und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.