Das Hessische Landessozialgericht (LSG) Darmstadt hat in einem aktuellen Urteil vom 20. März 2024 (L 5 R 121/23) entschieden, dass Rentnerinnen und Rentner bei der Beantragung ihrer Rente besonders sorgfältig vorgehen müssen. Ein Rentner wurde aufgrund einer unvollständigen Angabe in seinem Rentenantrag aus dem Jahr 2009 mit einer Nachforderung der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von über 80.000 Euro konfrontiert.
Rentner verschweigt Bezug von Verletztenrente im Rentenantrag
In diesem speziellen Fall erhielt der Rentner aufgrund eines Arbeitsunfalls seit den 1960er-Jahren eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Jedoch unterließ er es im Jahr 2009, in seinem Rentenantrag anzugeben, dass er bereits eine Verletztenrente bezieht.
Normalerweise werden beide Renten angerechnet und gekürzt, wenn der Freibetrag überschritten wird. Da die DRV jedoch nicht über den Bezug der Verletztenrente informiert wurde, konnte keine Kürzung erfolgen. Erst 2018 erfuhr die DRV von der Erhöhung der Verletztenrente und kürzte die Rente rückwirkend. Jetzt fordert sie die zu viel ausgezahlte Rente von über 80.000 Euro zurück.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Rentner grob fahrlässig gehandelt hat, indem er die Verletztenrente nicht im Rentenantrag angegeben hat. Aufgrund dieser groben Fahrlässigkeit greift in diesem Fall keine Verjährung, wodurch die Rückforderung der überzahlten Rente in Höhe von 80.000 Euro gerechtfertigt ist.
Vollständige Angaben im Rentenantrag: Keine grobe Fahrlässigkeit
Das aktuelle Urteil des Hessischen Landessozialgerichts unterstreicht die Wichtigkeit, alle relevanten Informationen im Rentenantrag anzugeben. Insbesondere Rentner, die neben einer Verletztenrente auch eine Altersrente beziehen, sollten bei der Antragstellung besonders genau sein. Die Deutsche Rentenversicherung fragt ausdrücklich nach weiteren Leistungen, die immer vollständig und korrekt angegeben werden müssen. Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, handelt grob fahrlässig und muss mit möglichen Nachzahlungen seitens der Rentenversicherung rechnen.
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich bei Fragen zum Rentenantrag an einen erfahrenen Rentenberater wie Andreas Islinger von Ecovis wenden. Eine umfassende Beratung kann Ihnen helfen, mögliche Rückzahlungen zu verhindern und Ihre Zukunftsplanung abzusichern. Es ist daher empfehlenswert, in eine professionelle Beratung zu investieren.
Grobe Fahrlässigkeit: Rückforderungen der Rentenversicherung vermeiden
Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts betont die Bedeutung von präzisen und vollständigen Angaben im Rentenantrag. Fehlende Informationen werden als grobe Fahrlässigkeit gewertet und können zu Rückforderungen der Rentenversicherung führen. Rentenbezieher sollten daher bei der Antragstellung äußerst gewissenhaft vorgehen und gegebenenfalls fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine qualifizierte Beratung kann finanzielle Belastungen vermeiden und für eine sichere Zukunft sorgen.