Qualifizierungschancengesetz 2020: Was habe ich davon?

0

Das Qualifizierungschancengesetz heißt mit offiziellem Namen „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“. Es soll den Fachkräftemangel weniger gravierend werden lassen. Seit März 2020 bietet auch das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ neue Chancen.

Warum braucht es das Qualifizierungschancengesetz?

Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig und wird durch die fortschreitende Digitalisierung noch verstärkt. Studien belegen, dass das Arbeiten auch künftig mit großen Veränderungen verbunden sein wird.

Arbeitnehmer sollen das Qualifizierungschancengesetz für die eigene Weiterbildung nutzen und sich so auf den veränderten Arbeitsmarkt einstellen.

Die Arbeitsagentur übernimmt die Weiterbildungskosten und das Arbeitsentgelt bzw. leistet entsprechende Zuschüsse.  ( Foto: Shutterstock-Pressmaster)

Die Arbeitsagentur übernimmt die Weiterbildungskosten und das Arbeitsentgelt bzw. leistet entsprechende Zuschüsse. ( Foto: Shutterstock-Pressmaster)

Was sagt die Studie zur Digitalisierung?

Besagte Studie wurde vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – kurz IAB – durchgeführt und zeigt die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt. Demnach wird es bis 2035 nur geringe Auswirkungen geben, was das Gesamtniveau der Beschäftigung angeht, doch es werden große Umbrüche im Arbeitsleben folgen.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung – kurz BIBB – wurde im Rahmen der Studie ein Szenario entworfen, in dem es keine Digitalisierung bzw. kein Fortschreiten derselben gibt.

Bis zum Jahr 2035 werden rund 1,5 Millionen Arbeitsplätze weniger vorhanden sein, denn wird die Digitalisierung gleichzeitig dafür sorgen, dass fast ebenso viele neue Arbeitsplätze entstehen. Die Studie zeigt damit, dass allein durch die Digitalisierung keine oder nur wenige Arbeitsplätze endgültig verloren gehen.

Allerdings wird es regionale Differenzierungen geben, was sich vor allem im verarbeitenden Gewerbe zeigen wird. Die größten Gewinne werden im Bereich Information und Kommunikation vorhanden sein. Hier sind sogar rund 120.000 zusätzliche Arbeitsplätze möglich.

Fazit der Studie

Es ist eine Anpassung an die Digitalisierung nötig. Ängste sind aber unbegründet. Es wird nicht weniger, sondern andere Arbeitsplätze geben, was die Erfordernis ständiger Weiterbildungen erklärt.

Video: Erklärfilm zur Qualifizierungsoffensive

Was bietet das Qualifizierungschancengesetz?

Die eben erwähnte Studie macht deutlich, dass eine Qualifizierung wichtig ist. Nur so kann sich ein Arbeitnehmer auf die veränderten Bedingungen des Arbeitsmarktes anpassen. Das Gesetz wurde im Dezember 2018 verabschiedet und soll dazu dienen, dass mehr Arbeitnehmer an Weiterbildungen teilnehmen.

Dies geschieht über eine Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung, durch welche die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungen fördert. Auch wenn das Unternehmen davon profitiert, wenn seine Angestellten an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, sind diese oft doch so teuer, dass aus Kostengründen davon abgesehen werden muss.

Dient die geplante Weiterbildung nun aber dazu, dass sich ein Beschäftigter an die sich wandelnde Arbeitswelt besser anpassen kann, trägt die Arbeitsagentur einen Teil der Kosten. Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer.

Im Vordergrund stehen Erweiterungsqualifizierungen, die darauf ausgerichtet sind, dass Beschäftigte neue Kompetenzen und Kenntnisse erwerben. Arbeitnehmer sollen über das Qualifizierungschancengesetz die Chance bekommen, sich dem Strukturwandel anzupassen und ihren Arbeitsplatz zu sichern. Eine Weiterentwicklung innerhalb des Unternehmens wird angestrebt.

Angestellte profitieren laut Studie vom Qualifizierungschancengesetz, indem sie:

  • besser ausgebildet werden und damit enger an das Unternehmen gebunden sind
  • leichter einen neuen Arbeitsplatz finden können
  • Weiterbildungen auch außerhalb des erlernten Berufs wahrnehmen können
  • auch als Teilzeitkräfte eine Weiterbildung machen dürfen
  • Weiterbildungen berufsbegleitend in Anspruch nehmen können
  • einen Berufsabschluss nachholen können
  • geringere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen
  • einfacher an Arbeitslosengeld I kommen, sollten sie doch arbeitslos werden
  • einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung zur Weiterbildung geltend machen können
Noch immer sind nicht alle Weiterbildungen wirklich zuschussfähig, es gibt fünf Kriterien, die für eine Bezuschussung erfüllt sein müssen  ( Foto: Shutterstock-fizkes)

Noch immer sind nicht alle Weiterbildungen wirklich zuschussfähig, es gibt fünf Kriterien, die für eine Bezuschussung erfüllt sein müssen ( Foto: Shutterstock-fizkes)

Wie kann die Qualifizierungsmaßnahme bezuschusst werden?

 

Noch immer sind nicht alle Weiterbildungen wirklich zuschussfähig, es gibt fünf Kriterien, die für eine Bezuschussung erfüllt sein müssen:

  1. Die Berufsausbildung des betreffenden Mitarbeiters muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  2. Die Weiterbildungen müssen in einen zeitlichen Abstand von mindestens vier Jahren erfolgen.
  3. Der Arbeitnehmer wird für die Zukunft ausgebildet, es werden keine Fähigkeiten vermittelt, die für die aktuelle Position im Unternehmen wichtig sind.
  4. Die Qualifizierung wird nur von einem dafür zugelassenen Dienstleister durchgeführt.
  5. Die Weiterbildung umfasst mindestens 160 Stunden.

Der Staat fördert Weiterbildungen aber nur, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind und wenn eine vorherige Beratung erfolgt ist. Dann wird ein Bildungsgutschein ausgegeben, der wiederum beim Weiterbildungsinstitut oder beim Anbieter für die Qualifizierung eingelöst werden kann.

Das Ziel ist es, dass das beschäftigende Unternehmen finanziell entlastet wird und dass sich der Beschäftigte voll und ganz auf seine Qualifizierungsmaßnahme konzentrieren kann. Dafür bekommt er während der Zeit der Weiterbildung sein volles Gehalt weitergezahlt, darf die Arbeit aber ruhen lassen.

Die Arbeitsagentur übernimmt die Weiterbildungskosten und das Arbeitsentgelt bzw. leistet entsprechende Zuschüsse. Um das Verfahren zu beschleunigen, wurde im März 2020 das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ verabschiedet. Dieses sieht ein vereinfachtes Verfahren für Beantragung und Bewilligung nach dem Qualifizierungschancengesetz vor.

Arbeitnehmer sollen laut Studie vom Qualifizierungschancengesetz profitieren, weil sie für die Arbeitswelt von morgen fit gemacht werden. ( Foto: Shutterstock-Jacob Lund)

Arbeitnehmer sollen laut Studie vom Qualifizierungschancengesetz profitieren, weil sie für die Arbeitswelt von morgen fit gemacht werden. ( Foto: Shutterstock-Jacob Lund)

Ist das Qualifizierungschancengesetz wirklich gut?

Wie heißt es so schön? „Es ist nicht alles Gold, was glänzt!“ Auch das Qualifizierungschancengesetz sollte unter dem Aspekt näher betrachtet werden, denn auch hier gibt es durchaus einige Kritikpunkte, die nicht im Gesetzestext nachzulesen sind.

Was spricht für das Qualifizierungschancengesetz?

Arbeitnehmer sollen laut Studie vom Qualifizierungschancengesetz profitieren, weil sie für die Arbeitswelt von morgen fit gemacht werden.

Damit wird der Forderung nach lebenslangem Lernen Rechnung getragen, außerdem dem Fakt, dass die Digitalisierung die Arbeitswelt völlig verändern wird. Es werden neue Herausforderungen an die Arbeitnehmer gestellt, die sie meistern müssen.

Für das Qualifizierungschancengesetz spricht, dass diese Aspekte berücksichtigt werden, zumal so manche Studie belegt, dass das einmal erworbene Fachwissen in kurzer Zeit zu rund 50 Prozent überaltert ist. Das heißt, dass das erworbene Hochschulwissen nach zehn Jahren bereits zur Hälfte veraltet ist.

Für Berufsschulwissen oder technischen Wissen (hier gerade im Bereich EDV) sind nur fünf Jahre als Halbwertszeit anzunehmen. Durch die Umsetzung des Qualifizierungschancengesetzes soll dies verhindert bzw. aufgehalten werden. Der Arbeitnehmer passt sich an die Erfordernisse der Arbeitswelt an und hält sein Fachwissen aktuell.

Ein weiterer Punkt, der für das Qualifizierungschancengesetz spricht, betrifft die Formen der Zusammenarbeit. Die Arbeitswelt der Zukunft wird auf eine agile Zusammenarbeit setzen und baut auf eine ständige persönliche, fachliche und kommunikative Weiterbildung der Angestellten.

Durch die Möglichkeit, sich regelmäßig (alle vier Jahre) weiterbilden zu können und dabei keine Gehaltseinbußen hinnehmen zu müssen, bleiben die Betreffenden auf dem aktuellen Stand der Erfordernisse.

Bislang mussten Qualifizierungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber bezahlt werden. War ihm das aus Kostengründen nicht möglich, musste der Arbeitnehmer die Gebühren selbst tragen. Dies wiederum war häufig nicht zu bewerkstelligen, damit blieben die Weiterbildungen nur in der Planung. Umgesetzt wurden sie nicht oder sehr viel später als geplant. Durch das Qualifizierungschancengesetz hingegen bekommt der Arbeitgeber einen Zuschuss und kann seinem Angestellten die geplante Weiterbildung bezahlen bzw. dessen Gehalt weiterzahlen. Die Mitarbeiterzufriedenheit steigt, die Bindung an das Unternehmen wird stärker.

Wenn der Arbeitgeber einen Experten ins Haus holt und selbst eine Qualifizierungsmaßnahme für seine Mitarbeiter anbietet, zahlt die Arbeitsagentur nichts dazu  ( Foto: Shutterstock-fizkes)

Wenn der Arbeitgeber einen Experten ins Haus holt und selbst eine Qualifizierungsmaßnahme für seine Mitarbeiter anbietet, zahlt die Arbeitsagentur nichts dazu ( Foto: Shutterstock-fizkes)

Was spricht gegen das Qualifizierungschancengesetz?

Natürlich ist das Qualifizierungschancengesetz so ausgelegt, dass eine bezahlte Qualifizierung auch zum Vorteil des Arbeitgebers ist. Dies allein wäre noch kein Kritikpunkt, doch es gibt einige Ansätze, die Experten dazu bringen, das Qualifizierungschancengesetz durchaus kritisch zu sehen. Denn: Es werden nur Weiterbildungen gefördert, die extern ablaufen.

Wenn der Arbeitgeber einen Experten ins Haus holt und selbst eine Qualifizierungsmaßnahme für seine Mitarbeiter anbietet, zahlt die Arbeitsagentur nichts dazu. Kritiker meinen, dass der Lerneffekt einer externen Weiterbildung geringer sei, weil der Kontext ein anderer ist.

Natürlich schreibt das Qualifizierungschancengesetz aber auch vor, dass die Weiterbildung nichts für die aktuelle Position im Unternehmen bringen soll, sondern sich auf die Arbeitswelt von morgen konzentrieren muss. Dies bringt mit sich, dass ein Angestellter das in der Maßnahme erworbene Wissen rasch wieder vergisst, weil er es auf seiner Position nicht anwenden kann.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Genehmigung der Weiterbildung, denn jede Förderung muss einzeln beantragt und durch die Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden. Einige Verbände sehen das kritisch, denn sie möchten, dass ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung besteht.

Hinzu kommt, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nur in sehr geringem Maße sinken. Sie werden durch die Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung wieder ausgeglichen, sodass Arbeitnehmer keinen Unterschied durch das neue Qualifizierungschancengesetz bemerken. Am Monatsende ist immer noch der gleiche Betrag weg!

Besonders kritisch wird es für Selbstständige: Sie können das Qualifizierungschancengesetz nicht für sich nutzen, denn sie haben keinen Anspruch auf die Förderungen. Sie führen keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung ab, damit können sie auch keine Leistungen der Arbeitsagentur beanspruchen. Eine Weiterbildung muss bei ihnen aktiv angegangen und auch selbst bezahlt werden.

Zuletzt sei auf die Betriebsgröße in Verbindung mit einer Kostenübernahme hingewiesen. Wer als Arbeitnehmer sein Recht auf eine Qualifizierungsmaßnahme geltend machen möchte, arbeitet hoffentlich in einem dafür passenden Unternehmen. Denn für Firmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen, gilt, dass die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für eine Weiterbildung eventuell in voller Höhe übernehmen.

Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern können nur noch die Hälfte der Kosten bezuschusst bekommen. Für noch größere Unternehmen gilt, dass diese nur ein Viertel der Gesamtkosten einer Weiterbildungsmaßnahme beantragen können.

Video: Qualifizierungschancengesetz fördert Weiterbildung von Arbeitnehmern – Erklärvideo

Wie wird der Zuschuss für die Förderung beantragt?

Ansprechpartner für die Beantragung der Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie genehmigt den Antrag und stellt den Bildungsgutschein aus. Da die Mühlen der Arbeitsagentur aber langsam mahlen, lohnt es sich, einen externen Berater zu beauftragen. Dieser kümmert sich um den gesamten Prozess der Beantragung bzw. unterstützt Arbeitgeber dabei.

Nach der Einreichung des Antrags können einige Wochen vergehen, ehe eine Bewilligung vorliegt. Es empfiehlt sich daher, eher mittel- bis langfristig zu planen und nicht unbedingt eine Weiterbildungsmaßnahme ins Auge zu fassen, die in wenigen Tagen beginnt.

Arbeitnehmer müssen sich also mit ihrem Wunsch nach einer Weiterbildung an ihren Arbeitgeber wenden, sofern dieser kein entsprechendes Angebot unterbreitet. Danach bleibt für den Angestellten nichts mehr weiter zu tun, denn von nun an übernimmt der Chef.

Er tritt mit seinem Antrag auf Kostenübernahme bzw. Kostenbezuschussung an die Bundesagentur für Arbeit heran und reicht diesen mit den zugehörigen Unterlagen ein. Die Arbeitsagentur wird dann über den Antrag entscheiden, stellt den Bildungsgutschein aus und übermittelt diesen an den Arbeitgeber bzw. direkt an den Angestellten. Letzterer reicht den Bildungsgutschein bei seinem gewählten Weiterbildungsdienstleister ein.

Lassen Sie eine Antwort hier