Das Landgericht Köln hat in einem Urteil festgestellt, dass einige Riester-Versicherer beabsichtigen, die zukünftigen Rentenauszahlungen zu kürzen. Jedoch hat ein Kunde aus Köln erfolgreich gegen diese Praktik geklagt und das Gericht hat entschieden, dass solche Kürzungen nicht rechtens sind. Als Reaktion darauf gehen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende gemeinsam juristisch gegen weitere Riester-Versicherer vor, um sicherzustellen, dass die Kunden fair behandelt werden.
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Richter: Kunden müssen auf Rentenfaktor vertrauen können
Das Landgericht Köln hat zugunsten eines Kunden entschieden und eine klare Niederlage für den Versicherer Zurich festgestellt. Der Kunde aus Köln hatte geklagt, da seine Riester-Rente in Zukunft erheblich gekürzt werden sollte. Die Klausel in den Vertragsbedingungen, die eine Absenkung des Rentenfaktors ermöglichte, wurde von den Richtern als ungültig erklärt. Die Richter betonten, dass Kunden auf den Rentenfaktor in ihrem Vertrag vertrauen sollten.
Klage gegen Zurich erfolgreich: Rentenkürzung zurückgenommen
Der Rentenfaktor ist ein maßgeblicher Faktor für die Höhe der späteren Rentenauszahlungen eines Kunden. Im vorliegenden Fall gegen Zurich betrug der Rentenfaktor 37,34 Euro, wurde aber während der Ansparphase auf 27,97 Euro gekürzt. Dadurch hätte ein Vertragsguthaben von 100.000 Euro zu Beginn der Rentenphase eigentlich eine monatliche Rente von 373,40 Euro ergeben. Nach der Kürzung wären es jedoch nur noch 279,70 Euro monatlich gewesen.
Gerichtsurteil betrifft nur Zurich-Kunden, keine Auswirkungen auf andere Riester-Sparer
Der Versicherer Zurich hat seine ursprüngliche Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln zurückgezogen und akzeptiert nun den Richterspruch. Das Unternehmen musste die Kürzung der Rentenansprüche eines Kunden rückgängig machen und darf sich in Zukunft nicht mehr auf die beanstandete Vertragsklausel berufen. Zurich betont jedoch, dass dieses Urteil nur für diesen Einzelfall gilt und keine Auswirkungen auf andere Kunden mit Riester-Verträgen hat.
Verbraucherzentrale und Finanzwende kämpfen vor Gericht gegen Zurich-Versicherung
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende haben die Zurich-Versicherung bereits abgemahnt und planen, vor Gericht zu ziehen, falls der Konzern nicht einlenkt. Ihr Ziel ist es, ein Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof zu erwirken, welches sich positiv auf die Rentenauszahlungen von tausenden Riester- und Lebensversicherungskunden mit fondsgebundenen Riesterverträgen auswirken könnte. Sollte das Urteil zugunsten der Versicherten ausfallen, könnten sie von höheren Renten profitieren.
Riester-Versicherer in der Kritik: Auch Axa und LPV abgemahnt
Die Verbraucherzentrale hat nicht nur gegen Zurich, sondern auch gegen die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung) rechtliche Schritte eingeleitet, da auch sie Rentenkürzungen vorgenommen haben. Es wird angenommen, dass es noch weitere Anbieter gibt, die den Rentenfaktor aufgrund unwirksamer Klauseln reduziert haben und somit ebenfalls Kunden betroffen sind.
Riester-Verträge mit Kürzungsklausel: Verbraucher können sich wehren
Laut Verbraucherschützern sollten Riester-Kunden, die eine Klausel zur Rentenkürzung in ihren Verträgen haben, nicht sofort reagieren. Stattdessen können sie sich bereits jetzt auf das Urteil des Landgerichts Köln berufen und rechtliche Schritte gegen die Rentenkürzung einleiten. Die Verbraucherzentrale NRW bietet einen Musterbrief zum Download an, der auch für Verträge in der Rentenphase genutzt werden kann.
Riester-Rente: Chancen für Geringverdiener mit Kindern nicht erkennen
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hält die schlechte Reputation der Riester-Rente für ungerechtfertigt. Insbesondere für Geringverdiener mit einer großen Anzahl von Kindern kann diese Form der Altersvorsorge sehr attraktiv sein.
Riester-Sparer können die volle staatliche Zulage von 175 Euro pro Jahr erhalten, indem sie mindestens vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen in ihren Vertrag einzahlen. Zusätzlich gibt es weitere Zulagen für Familien mit Kindern. Experten empfehlen, den Eigenbeitrag auf höchstens ein Drittel der eingezahlten Summe zu beschränken, um sicherzustellen, dass sich die Riester-Rente lohnt.
Das Urteil gegen Zurich und die rechtlichen Schritte der Verbraucherzentralen zeigen, dass Riester-Kunden sich gegen unzulässige Rentenkürzungen wehren können. Falls ihre Verträge eine entsprechende Klausel enthalten, sollten sie sich auf das Urteil des Landgerichts Köln berufen und gegen eine Kürzung ihrer Rente vorgehen. Trotz der aktuellen Schwierigkeiten ist die Riester-Rente nach wie vor eine empfehlenswerte Altersvorsorge, insbesondere für Geringverdiener mit Kindern.