Teilzeitbeschäftigung erhöht Rente, aber Verzicht auf Abgabenfreiheit nötig

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Das Landessozialgericht Hessen hat entschieden, dass Regelaltersrentnerinnen und -rentner ihre Rente nur dann durch Teilzeitbeschäftigung erhöhen können, wenn sie auf ihre Abgabenfreiheit verzichten und weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Diese Regelung betrifft Rentnerinnen und Rentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Altersvollrente beziehen. Durch den Verzicht auf Versicherungsfreiheit werden sowohl Arbeitgeber als auch Rentner dazu verpflichtet, Beiträge zu zahlen, die sich rentenerhöhend auswirken.

Verzicht auf Versicherungsfreiheit erhöht Rentenzahlungen für Rentner

Rentner, die das Regelalter erreicht haben und eine Altersvollrente beziehen, haben die Möglichkeit, ihre Rente zu erhöhen, indem sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und Beiträge zahlen. In diesem Fall müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Rentner Beiträge leisten.

Rentenerhöhung durch Verzicht auf Vollrente und Versicherungsfreiheit

Das Flexirentengesetz, das seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist, eröffnet Rentnern die Möglichkeit, auf die Vollrente und die damit verbundene Versicherungsfreiheit zu verzichten. Stattdessen können sie weiterhin arbeiten und Beiträge zahlen, um ihre Rente zu erhöhen. Wenn sie auf die Vollrente verzichten, muss die Teilrente mindestens zehn Prozent und höchstens 99,99 Prozent betragen. In diesem speziellen Fall hat der klagende Rentner von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und seine Rente blieb unverändert.

Rentenberater empfehlen individuelle Beratung aufgrund der Komplexität

Angesichts der Komplexität und Individualität der Rententhematik empfiehlt es sich, einen Rentenberater zu konsultieren. Eine allgemeine Handlungsempfehlung für Rentner ist nicht möglich, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Andreas Islinger, Leiter der Rentenberatung bei Ecovis in München, hebt die Bedeutung einer persönlichen Beratung für Rentner hervor. Durch eine individuelle Beratung können Rentner ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele besprechen und die beste Vorgehensweise für ihre persönliche finanzielle Situation festlegen.

Flexirentengesetz ermöglicht Verzicht auf Abgabenfreiheit für Rentensteigerung

Das Landessozialgericht Hessen hat entschieden, dass Regelaltersrentner ihre Rente nur dann erhöhen können, wenn sie auf ihre Abgabenfreiheit verzichten und weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen.

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