Rentenversicherung für Minijobber: Was Rentner beachten sollten

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Rentner können durch einen Minijob ihre Rente aufbessern und zugleich von den Vorteilen der Rentenversicherung profitieren. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen zu beachten, um sicherzustellen, dass alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten werden.

Rentenversicherung für Minijobber: Beiträge und Ansprüche

Minijobber sind rentenversichert, da ihr Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, einen eigenen Beitrag zu zahlen, um ihren Rentenanspruch weiter zu erhöhen. Dadurch sind sie für den Fall einer Erwerbsminderung oder Rehabilitation abgesichert und haben Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Veränderungen bei Rentenversicherung für Altersvollrentner

Bis Ende 2016 waren Rentner, die bereits eine Altersvollrente bezogen, in der Regel von der Versicherungspflicht für Minijobs befreit. Mit dem Flexirentengesetz änderte sich dies zum 1. Januar 2017. Arbeitgeber mussten weiterhin einen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen, während der Rentner keinen Anspruch auf Rentenleistungen hatte.

Rentner können sich freiwillig in Rentenversicherung einzahlen

Rentnerinnen und Rentner können seit 2017 unabhängig von ihrem Alter freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Hierfür müssen sie dem Arbeitgeber lediglich eine schriftliche Erklärung abgeben. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Minijobber, die sich zuvor bewusst gegen die Zahlung eigener Beiträge entschieden haben.

Rentner können ihre Rente durch Minijobs aufbessern

Durch die Zahlung von eigenen Beiträgen können Rentner ihre Rente um einen bestimmten Betrag erhöhen. Für jeden vollen Jahr Minijob erhöht sich die monatliche Rente um etwa 5 Euro. Die neu erworbenen Rentenansprüche werden zum 1. Juli des Jahres gutgeschrieben.

Minijobber zahlen Eigenbeitrag zur Rentenversicherung

Minijobber, die einen monatlichen Verdienst von 520 Euro haben, müssen einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent ihres Entgelts zur Rentenversicherung zahlen. Dies entspricht einem Betrag von 18,72 Euro pro Monat.

Durch die Ausübung eines Minijobs erhöht sich die monatliche Rente nach einem Jahr um ungefähr fünf Euro. Obwohl dieser Betrag vergleichsweise gering ist, ist es dennoch empfehlenswert, eigene Beiträge zu zahlen, um für den Fall einer Rehabilitation oder Erwerbsminderung abgesichert zu sein.

Beschäftigungszeit aus Minijob wird angerechnet

Die Dauer einer versicherungspflichtigen Minijob-Beschäftigung wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten als auch bei Erwerbsminderungsrenten und der Grundrente berücksichtigt.

Wenn sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wird ihre Beschäftigungszeit weiterhin als Wartezeit angerechnet, jedoch nur bis zu einem Drittel der Arbeitsmonate, abhängig vom Verdienst.

Minijobber mit Eigenbeitrag haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Minijobber, die ihren eigenen Beitrag zur Rentenversicherung entrichten, haben Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, sofern sie mindestens fünf Jahre versichert waren und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Dabei werden auch Beiträge aus einem Minijob berücksichtigt.

Minijobber profitieren von Riester-Förderung und Entgeltumwandlung

Minijobber, die bereit sind, einen Eigenbeitrag zu leisten, können von staatlicher Unterstützung in Form einer Riester-Rente profitieren. Diese staatliche Förderung gilt sowohl für den Minijobber selbst als auch für dessen Ehepartner. Zusätzlich haben Minijobber Anspruch auf die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge. Durch diese Maßnahmen können sie ihre Altersvorsorge weiter ausbauen und sich eine zusätzliche Absicherung für den Ruhestand schaffen.

Auswirkungen der Befreiung vom Eigenbeitrag

Es ist ratsam, dass Minijobber, bevor sie sich von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen, eine genaue Kenntnis der Auswirkungen auf ihre soziale Absicherung haben.

Wenn Minijobber auf die Versicherungspflicht bei ihrem Minijob verzichten, kann dies dazu führen, dass sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Zudem erhalten sie keine Förderung mehr für ihre Riester-Rente und verlieren den Anspruch auf Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge.

Minijobber weiterhin versicherungsfrei bei vor 2013

Minijobber, die bereits vor 2013 einen Minijob ausübten, sind weiterhin von der Versicherungspflicht befreit, wenn ihr monatlicher Verdienst nicht über 400 Euro liegt. Dies bedeutet, dass sie keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen, jedoch auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.

Wenn das monatliche Einkommen eines Minijobbers 400 Euro übersteigt, wird der bisher versicherungsfreie Minijob automatisch in einen versicherungspflichtigen Job umgewandelt. Dies bedeutet, dass der Minijobber Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muss. Gleiches gilt auch für Minijobber in Privathaushalten, die ebenfalls Rentenansprüche erwerben können, jedoch etwas höhere Eigenbeiträge leisten müssen.

Midijobber: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Beitragzahlung

Im Übergangsbereich verdienen Midijobber mehr als 520 Euro, aber weniger als 2.000 Euro. Diese Beschäftigungsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig, wobei der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung übernimmt. Die Beitragsanteile zur Rentenversicherung variieren je nach Einkommen des Midijobbers.

Rentner können ihre Rente durch einen Minijob aufbessern, indem sie eigene Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Dadurch erhöht sich ihre monatliche Rente um etwa 5 Euro pro Jahr. Zusätzlich haben sie Anspruch auf Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsleistungen. Zudem erfüllen Minijobber die Voraussetzungen für eine Riester-Rente und eine betriebliche Altersvorsorge.

Rentner, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchten, sollten die Auswirkungen auf ihre soziale Absicherung genau prüfen. Ein Minijob kann jedoch eine gute Möglichkeit bieten, die Rente aufzustocken und sich für den Fall einer Rehabilitation oder Erwerbsminderung abzusichern.

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