Nützliche Tipps für den Antrag auf Elterngeld

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Es ist schwierig, die Übersicht über die Regeln beim Elterngeld zu behalten. Mit diesen nützlichen Tipps sollen es die Eltern beim Antrag leichter haben. Bei Fragen helfen die Sachbearbeiter der verantwortlichen Stellen weiter.

Das umfassende Elterngeldgesetz

Elterngeld wird von Müttern und Vätern beantragt, die in Elternzeit gehen. In der Pause vom Job kümmern sich die Erziehungsberechtigten um ihr Kind und erhalten währenddessen eine Unterstützung vom Staat.

Die Komplexität des Elterngeldgesetzes (BEEG) entsteht durch viele Sonderregelungen und soll sämtliche Faktoren berücksichtigen. Darum wird hier nicht auf sämtliche Details eingegangen, sondern nur auf die wichtigsten Richtlinien. Bei der Bearbeitung der einzelnen Fälle müssen die Sachbearbeiter entsprechend gründlich in dem über 400 Seiten langen Gesetz nachlesen.

Gegebenenfalls hilft eine persönliche Beratung, die man auch bei den Servicestellen im Internet erhalten kann. Hier gibt es teilweise eine Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.

Elterngeldzahlung: die Höchstdauer liegt bei 14 Monaten. (#1)

Elterngeldzahlung: die Höchstdauer liegt bei 14 Monaten. (#1)

Die Dauer der Elterngeldzahlung

Ein Elternteil hat Anspruch auf eine Elterngeldzahlung von maximal zwölf Monaten. Bei einer Inanspruchnahme von mindestens zwei Monaten Elternzeit durch den anderen Elternteil verlängert sich die Zahlung des Elterngeldes um zusätzliche zwei Monate. Damit liegt die Höchstdauer bei 14 Monaten. Diese Zeit kann von den Eltern frei eingeteilt werden, lediglich die zwei Partnermonate müssen aufeinander abgestimmt sein.

Das heißt, dass die Eltern beispielsweise jeweils sieben Monate Elterngeld bekommen, eventuell sogar zur gleichen Zeit. Wenn nur die Hälfte der Elterngeldzahlung beantragt wird, verlängert sich der Zeitraum auf maximal 24 Monate.

Um sich über die Höhe des Elterngeldes und den bestmöglichen Zeitraum zu informieren, hilft ein persönliches Gespräch, das beispielsweise mit der Elterngeldberatung von Elternzeit.de stattfindet.

Hier erfahren die Eltern, dass die Zahlungen nach den Lebensmonaten des Kindes berechnet werden, also nicht nach den Kalendermonaten. Der Bezug der Elterngeldzahlung erfolgt standardmäßig in den ersten 14 Monaten nach der Geburt. Darum sollte man bei seinem Arbeitgeber die Elternzeit entsprechend beantragen.

Für Alleinerziehende gilt eine Dauer von 14 Monaten Elterngeldzahlung, wenn sie von der Arbeit pausieren.

Der fristgerechte Antrag auf Elternzeit

Um die Elternzeit rechtzeitig anzumelden, muss der Antrag in dem Zeitfenster zwischen acht und sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn gestellt werden. Man hat also eine Woche Zeit, um den gesetzlichen Kündigungsschutz zu sichern. Bei Müttern, die in einem Angestelltenverhältnis stehen, erfolgt der Antrag auf Elternzeit eine Woche nach dem Geburtstermin.

Für die Anmeldung der Elternzeit reicht eine einfache Mail nicht aus, denn das Gesetz sieht einen schriftlichen Antrag vor. Um Probleme oder eine Verschiebung zu vermeiden, sollte man sich eine schriftliche Bestätigung ausstellen lassen, die im Rahmen der Wochenfrist liegt.

Die Höhe des Elterngeldes

Der Berechnung wird das bisherige Einkommen zugrunde gelegt. Im Regelfall sieht das folgendermaßen aus:

  • In der Elternzeit erhält man standardmäßig 67 % des vorherigen Nettoeinkommens,
  • der Mindestsatz beträgt 300 Euro monatlich,
  • der Höchstsatz liegt bei 1800 Euro.
  • Während man die Elterngeldzahlung bezieht und gleichzeitig ein weiteres steuerpflichtiges Erwerbseinkommen erhält, wird dieses ohne Freibetrag komplett angerechnet. Bei einem zu hohen Verdienst reduziert sich das Elterngeld auf den Mindestwert von 300 Euro.
  • Die Anrechnung von jedem Erwerbseinkommen sollte immer berücksichtigt werden. Möglicherweise entfällt der Elterngeldanspruch ganz, wenn das Einkommen zu hoch ist. Wer gut vorausplant und kalkuliert, der kann gegebenenfalls den Bezug unterbrechen, sodass die Einkommenszahlungen in den bezugsfreien Monaten erfolgen.
  • Eltern dürfen nicht dazu gezwungen werden, das Elterngeld am Stück zu beziehen. Eine Stückelung und Unterbrechung ist erlaubt, auch ohne einen Grund anzugeben. Wenn man die Elterngeldzahlung für den betreffenden Monat noch nicht erhalten hat, darf man den Bezugsmonat auch kurzfristig ändern.
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom vorherigem Einkommen. (#3)

Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom vorherigem Einkommen. (#3)

Details und Tipps zum Elterngeldbezug( Video)

Die Voraussetzungen für die übliche Elterngeldzahlung beinhalten unter anderem die Regel, dass man durchschnittlich nicht über 30 Wochenstunden in dem entsprechenden Lebensmonat arbeiten darf. Zudem zählen Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld nicht zum Erwerbseinkommen.

Wenn man etwas hinzuverdient, berechnet die verantwortliche Elterngeldstelle die Differenz zwischen dem ursprünglichen Einkommen und dem jetzigen Hinzuverdienst (beides netto). Von diesem Differenzbetrag bekommen die Eltern im Normalfall 65 % Elterngeld.

Vor diesem Hintergrund sollte man sich Sonderzahlungen für Boni oder Resturlaub nicht in den Monaten des Elterngeldbezugs vergüten lassen. Sonst würde dieses steuerpflichtige Einkommen den Elterngeldbetrag reduzieren. Die Berater empfehlen, den Elterngeldbezug zu unterbrechen, damit dieses Zusatzeinkommen nicht geschmälert wird.

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Den gleichzeitigen Elterngeldbezug gut planen

Wenn ein gleichzeitiger Bezug gewünscht ist, sollten die Elternteile diesen Anspruch genau abstimmen. In diesem Fall teilen sich die Eltern die Kinderbetreuung und stellen den Antrag gleichzeitig. Meistens handelt es sich dabei um die ersten sieben Monate mit dem Baby.

In bestimmten Fällen besteht ein Anspruch auf zwei weitere Monate Elterngeldzahlung. Das ist jedoch nur möglich, wenn zumindest ein Elternteil auf einen Anteil seines vorherigen Monatseinkommens verzichtet, um das Kind betreuen zu können.

Die Details bei dieser Regelung sollte man genau kennen und keine Fehler machen, wenn die Eltern die Kindesbetreuung aufteilen und danach wieder gleichzeitig arbeiten. Zur exakten Höhe des nötigen Einkommensverlustes gibt es im BEEG keine eindeutigen Angaben.

Wie sieht es mit dem Elterngeld für Studenten, Arbeitslose und Minijobber aus?

Studenten, Arbeitslose sowie Geringverdiener können ebenfalls Elterngeld beanspruchen. Zu den Geringverdienern zählen diejenigen, die in den zwölf Monaten vor Geburtstermin ein durchschnittliches Einkommen von unter 1000 Euro monatlich hatten.

Diese erhalten einen Elterngeldbetrag, der über den 67 % liegt. Abhängig von ihrem bisherigen Verdienst kann sich der Satz auf bis zu 100 % erhöhen.

Studenten, Schüler sowie Arbeitslose, die über kein eigenes Einkommen verfügen, erhalten den monatlichen Mindestsatz, also 300 Euro.

: Wenn die Eltern innerhalb von recht kurzen Intervallen Kinder bekommen, erhöht sich der Elterngeldbetrag. (#3)

: Wenn die Eltern innerhalb von recht kurzen Intervallen Kinder bekommen, erhöht sich der Elterngeldbetrag. (#3)

Der Elterngeldanspruch von Selbstständigen

Selbstständig Tätige bekommen 67 % von ihrem bisherigen Nettogewinn, mit der gleichen Obergrenze von 1800 Euro wie bei den Angestellten. Bei der Prüfung des Bemessungszeitraums gelten die folgenden Regeln:

  • Auch bei kurzer selbstständiger Arbeit wird für die Berechnung das Einkommen aus dem letzten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt.
  • In der Regel wird der Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres angefordert. Wenn dieser noch nicht vorliegt, reicht als Ersatz die Einnahmenüberschussrechnung aus.
  • Ausnahmen zu dieser Regel gibt es seit 2013 nicht mehr.

Bei der Kalkulation der Elterngeldzahlung für Selbstständige werden nicht die Umsatzzahlen berücksichtigt, sondern die Gewinne. Hier kann es sich lohnen, die Einnahmen und Kosten im entsprechenden Bemessungszeitraum umzugestalten. Dafür müssen die Eltern schon zu einem frühen Zeitpunkt überlegen, für wann sie den Elterngeldantrag einreichen.

Details bei der Elterngeldberechnung für Selbstständige

Das monatliche Elterngeld-Brutto wird durch die Teilung des Jahresgewinns errechnet. Abgezogen werden die pauschalen Steuerabzüge und gegebenenfalls Sozialabgaben. Mit dieser Kalkulation lässt sich das Elterngeld-Netto ermitteln, das die Basis für die Elterngeldzahlung von standardmäßig 67 % bildet.

Die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden bei den Gewinneinkünften ausschließlich auf der Basis von Steuerklasse IV kalkuliert. Der tatsächliche Steuersatz sowie die entrichteten Sozialabgaben spielen bei der Elterngeldberechnung keine Rolle.

Sonderfälle bei der Geburt wirken sich auf das Elterngeld aus

Wenn die Eltern innerhalb von recht kurzen Intervallen Kinder bekommen, erhöht sich der Elterngeldbetrag.

Das hängt mit der Anpassung der Berechnungsgrundlage zusammen:

  • Der kalkulierte Elterngeldbetrag erhöht sich um 10 %,
  • diese Erhöhung hat eine Mindesthöhe von 75 Euro,
  • den erhöhten Betrag erhalten die Eltern, bis das ältere Kind ein Alter von drei Jahren erreicht hat,
  • wenn mit dem jüngsten geborenen Kind mindestens drei Kinder im Haushalt leben, dürfen für den erhöhten Betrag mindestens zwei Kinder maximal fünf Jahre alt sein.
  • Bei einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld um einen Pauschalsatz von 300 Euro pro Kind erhöht. Bei Drillingen können die Eltern also den normalen Elterngeldbetrag plus weitere 600 Euro beanspruchen.
Ob die in Deutschland lebenden Ausländer einen Anspruch auf Elterngeldzahlungen haben, hängt von der genauen Art ihrer Aufenthaltsbedingungen ab. (#4)

Ob die in Deutschland lebenden Ausländer einen Anspruch auf Elterngeldzahlungen haben, hängt von der genauen Art ihrer Aufenthaltsbedingungen ab. (#4)

Der Elterngeldanspruch von Ausländern

Ob die in Deutschland lebenden Ausländer einen Anspruch auf Elterngeldzahlungen haben, hängt von der genauen Art ihrer Aufenthaltsbedingungen ab. Für die Bürger der EU-angehörigen Staaten sowie für Schweizer besteht ein Elterngeldanspruch, wenn die Eltern ihren Wohnort oder ihre Arbeitsstelle in Deutschland haben. In anderen Fällen ist ein genauer Blick auf die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung nötig, um die Ansprüche zu prüfen.

Die Anrechnung von weiteren Leistungen und die steuerlichen Regeln

Neben dem Elterngeld beanspruchen die Mütter und Väter noch andere Leistungen wie Mutterschaftsgeld und Kindergeld. Das Mutterschaftsgeld wird samt dem Zuschuss vom Arbeitgeber komplett auf die Elterngeldzahlung angerechnet, während das Kindergeld ohne Anrechnung in voller Höhe ausgezahlt wird.

Die Elterngeldzahlungen sind grundsätzlich steuerfrei, doch sie gelten als progressionsrelevant. Dieser Begriff zeigt an, dass sich das Elterngeld auf den individuellen Steuersatz auswirken kann. Das heißt, dass das andere Einkommen gegebenenfalls mit einem höheren Satz versteuert werden muss.

Um diesen Nachteil zu umgehen, ist ein Wechsel der Steuerklasse möglich. Dieser wird von der verantwortlichen Elterngeldstelle aber nur dann akzeptiert, wenn der überwiegende Anteil des Zeitraums davon betroffen ist – also bei zwölf Monaten muss die gewünschte Steuerklasse mindestens sieben Monate eingetragen sein.

Bei sechs Monaten, der exakten Hälfte, ist diejenige Steuerklasse relevant, die dem Geburtstermin näher liegt.

Wichtiger Hinweis:
Um den Vorteil des Steuerklassenwechsels nutzen zu können,
muss man den Wechsel so früh wie möglich erledigen,
am besten gleich am Anfang der Schwangerschaft.

Mehr Einkommen, mehr Elterngeld

Wenn man das Einkommen im Bemessungszeitraum erhöhen kann, um den Elterngeldbetrag aufzustocken, dann sollte man das auch tun. Eventuell hilft dabei ein zusätzlicher Nebenjob. Dieser bessert das Einkommen schon vor dem Geburtstermin auf und sorgt außerdem für mehr Elterngeld nach der Geburt.

Manche Eltern sind sehr findig bei diesem Thema. Wenn die werdende Mutter ohnehin schon viele organisatorische Aufgaben für ihren Mann erledigt, kann er ihr ein kleines Gehalt zahlen, bis die Mutterschutzfrist beginnt: Auch dadurch lässt sich der Elterngeldbetrag erhöhen

Der Elterngeldbetrag wirkt sich bei geschiedenen Eltern auf die Höhe der Unterhaltszahlungen aus. Durch die zusätzliche Leistung verändert sich die Grundlage für die Unterhaltsberechnung. Dieser Punkt ist für beide Seiten interessant.

Es ist jedoch zu beachten, dass das Elterngeld nur anteilig bei der Berechnung herangezogen wird, denn der Basisbetrag von 300 Euro ist nicht anrechnungsfähig. Dieser Grenzwert erhöht sich bei einer Mehrlingsgeburt.

Hinweise für den Elterngeldantrag

In Elterngeldstellen, bei den Krankenversicherungen sowie in vielen Krankenhäusern findet man die Unterlagen für den Elterngeldantrag. Im Internet gibt es eine Übersicht über die zuständigen Elterngeldstellen sowie Hinweise zur schriftlichen Antragstellung.

Bei der Beantragung von Elterngeld gelten festgesetzte Fristen, allerdings brauchen die Eltern nicht hektisch zu werden, denn das Geld wird für bis zu drei Monate auch rückwirkend gezahlt. Generell wird empfohlen, den Antrag spätestens im dritten Lebensmonat des Kindes einzureichen.

Die letzte Möglichkeit, die Elterngeldzahlung rückwirkend zu beantragen, hat man zum Ende des 16. Lebensmonats. Zu diesem Zeitpunkt können die Eltern noch die Zahlung für Lebensmonat 13 und 14 beanspruchen. Dafür müssen auch die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

Am besten ist es, den Elterngeldantrag ohne langes Zögern zu faxen und vorsichtshalber telefonisch bei der Behörde nachzuhaken, ob noch etwas fehlt. Die Aufforderung nach eventuell fehlenden Angaben oder Dokumenten erfolgt sonst üblicherweise auf dem Postweg.

Ein Elternteil hat Anspruch auf eine Elterngeldzahlung von maximal zwölf Monaten. (#5)

Ein Elternteil hat Anspruch auf eine Elterngeldzahlung von maximal zwölf Monaten. (#5)

Haben unverheiratete Väter einen Elterngeldanspruch?

Wenn ein unverheirateter Vater seine Vaterschaft offiziell anerkennt, kann er ebenfalls Elterngeld beantragen. Der Anspruch ist jedoch erst in dem Monat vorhanden, wenn die Voraussetzung erfüllt ist.

Damit es bei dem Elterngeldanspruch von unverheirateten Vätern keine Schwierigkeiten gibt, kann die Anerkennung der Vaterschaft schon vor dem Geburtstermin abgegeben werden. So können die Väter bereits direkt nach der Geburt ihr Elterngeld beziehen.

Tipps zu weiteren Elterngeld-Infos

Die detaillierten Infos sowie spezielle Ausnahmeregelungen zum Elterngeld findet man auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier liegt beispielsweise eine umfangreiche Broschüre im PDF-Format vor, die kostenfrei heruntergeladen werden kann. Hinweise zu Sonderfällen werden darin ebenso erläutert wie Berechnungsbeispiele.

Nützlich ist auch der Elterngeldrechner, der den Eltern dabei hilft, die eigenen Ansprüche zu kalkulieren. So weiß man schon frühzeitig, wie viel Geld einen zusteht.

Wichtige Unterlagen für den Elterngeldantrag für den Antrag sollte man schon vor der Geburt zusammensuchen. (#6)

Wichtige Unterlagen für den Elterngeldantrag für den Antrag sollte man schon vor der Geburt zusammensuchen. (#6)

Wichtige Unterlagen für den Elterngeldantrag

Damit der Elterngeldantrag schnell bearbeitet werden kann, sollte man alles richtig ausfüllen und die relevanten Dokumente beifügen:

  • Original-Geburtsbescheinigung (bei Geburt im EU-Ausland: Kopie von der Geburtsurkunde, bei Geburt außerhalb der EU: beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung von der Geburtsurkunde),
  • Kopien von Personalausweisen oder Pässen der Eltern,
  • Bewilligung oder Ablehnung von Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenversicherung,
  • Bestätigung der Elternzeit und des Arbeitgeberzuschusses (vom Arbeitgeber),
  • gegebenenfalls Nachweis über voraussichtliches Teilzeit-Arbeitsentgelt mit geplantem Stundenumfang und geplanter Dauer (vom Arbeitgeber),
  • Einkommensnachweise aus dem Bemessungszeitraum (zwölf Monate),
  • gegebenenfalls Arbeitslosengeld-Bescheide,
  • bei älteren oder behinderten Kindern Geburtsurkunden,
  • Einkommenssteuerbescheid oder Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung vom Vorjahr der Geburt,
  • Urkunde zur Vaterschaftsanerkennung (bei unverheirateten Vätern).

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erfolgt die Bearbeitung besonders zügig. Falls jedoch noch etwas fehlt, sollte man den Antrag lieber unvollständig abgeben, um die Frist einzuhalten.

Der Elterngeldantrag muss von beiden Eltern unterschrieben werden, auch dann, wenn lediglich ein Elternteil das Elterngeld beansprucht. Bei Alleinerziehenden gilt eine Ausnahmeregelung.


Bildnachweis: © Shutterstock-Titelbild: Andriy Maygutyak, -#1 Dubova, -#2 Vasyl Chornyy, -#3 Stanislaw Mikulski, -#4 Halfpoint, -#5 SvetlanaFedoseyeva, -#6 Iakov Filimonov

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